Hallo Kendrion,
hallo Cooper,
Sonderfall einseitige Toleranzen
Bei der Berechnung der Fähigkeitskennwerte wird die Normalverteilung für den messsystembedingten Anteil an Messwerten zugrunde gelegt. Dies gilt auch für nicht Normalverteilte Merkmalswerte. Um andere Verteilungsformen weitestgehend auszuschließen, ist das Normal auch bei asymmetrischen Toleranzen möglichst in die Mitte zu legen.
Natürlich nullbegrenzte Merkmale
Bei natürlich nullbegrenzten Merkmalen wie Unwucht oder Rundlauf mit einem einseitig oberen Grenzwert OGW ist nur die Bewertung von Cgk erforderlich, auf Cg kann verzichtet werden.
Nur eine Grenze vorgegeben
Ist nur ein Grenzwert vorgegeben, also nur UGW oder OGW festgelegt, dann ist die Ermittlung von Cg bzw. Cgk mit einem einfachen Trick dennoch möglich. Der fehlende Grenzwert wird dann durch die untere Streugrenze USG, der fehlende Wert OGW durch die obere Streugrenze OSG substituiert.
T=OGW-USG bzw. T=OSG-UGW
Für die MFU emfehle ich dir die Vorgehensweise nach DIN 55319 einen Leitfaden dazu findest du im Downloadbereich unter
Informationen => Fähigkeitsanalysen nach DIN 55319
Gruß Andi