Hallo Susanne,
kein Mensch verlangt eine Rückverfolgbarkeit bis in den Steinbruch oder in die Mine.
Die Rückverfolgbarkeit beginnt bei der ersten praktikablen Möglichkeit.
Wo das bei Euch ist, kannst ruhig selbst festlegen. Beispiel: Messstation Korngröße oder erste Station nach dem Verbacken oder sonst was.
Sollte es Möglichkeiten geben, dass grundsätzliche Vermischungen auftreten können, dann eben ab da wo Du Dir sicher bist, dass alles noch ok ist. Dann wird eben ab dort die Menge mit einer Warenbegleitkarte geführt und gut ist.
So und jetzt viel Spaß beim Betriebsrundgang und den vielen Gesprächen mit den Bedenkenträgern.
Grüßle
Peter