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Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen
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THEMA: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen



Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 08:11 #7914

Hallo,

ich möchte ein innerbetriebliches Vorschlagswesen einführen, dies einfach und klar strukturieren, damit sich jeder Kollege traut Vorschläge mitzuteilen, und nicht gleich vom Antragsverfahren abgehalten wird.
Ein Formular zur Einreichung ist mir schon geglückt.

Jetzt soll aber aktuell auch ein Vorschlag bewertet und Vergütet werden.

Den wirtschaftlichen Nutzen habe ich hochgerechtet und auch das Aufgabengebiet des Kollegen berücksichtigt,

[/b]welcher Faktor ist jetzt aber angemessen um eine Vergütung in Form eines Entgeltes zu fixieren[/b].

In den Richtlinien für Vergütung .... steht ja viel, aber ich möchte das einfach nur mit einem festen und vor allem angemessenem %-Satz berechnen.

Wer hat Erfahrung mit einem einfachen, nachvollziehbarem System?

Vorab danke für die Unterstützung!

Gruß Conny
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 08:46 #7915

Hallo Conny,
ganz so einfach ist das wirklich nicht.

Beispiele:
VV Prozessverbesserung. Invest Summe X. RoI 11 Monate. Differenz 1 Monat Summe Y. Willst Du jetzt die Ersparnis des einen Monats belohnen? Hier gibt es Modelle die die Ersparnis im zweiten Jahr bewertet und auch dort ausschüttet. Was ist aber, wenn der Mitarbeiter vorher ausscheidet?

VV Produktverbesserung: Führt zu einem weltweiten Patent. Hier gibt es das Gesetz über Mitarbeiterefindungen. War die Verbesserung eine ureigene Aufgabe des Mitarbeiters? Hier wird es wirklich knifflig!

VV Produkt und Prozessverbesserung. Invest Summe X. RoI berechnet 8 Monate. RoI findet aus nicht vorhergesehenen Schwierigkeiten niemals satt. Bisherige Konstruktion und Prozesse werden wieder hergestellt. Klar das ist Unternehmerhaftung. Aber zuerst denkst, diese Verbesserung ist Super und rechnet sich schon gleich.

So und jetzt lass ich Dich doch alleine, denn das müsst ihr mit euch selbst ausmachen. Vor allem muss Dein Unternehmer sagen was er zu machen bereit ist.

Grüßle
Peter
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 09:24 #7918

Hallo,
oder ein bisschen einfacher zum Starten..... .

1. Für nicht errechenbarer Vorschlag = z.B. 25.-€/Vorschlag
2. Für einen errechenbarer Vorschlag haben wir 10% der Einsparung im 1. Jahr ( Evtl. muß aber die Investition mit verrechnet werden oder auch nicht).

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 10:11 #7919

WolfgangA schrieb:
Hallo,
oder ein bisschen einfacher zum Starten..... .

1. Für nicht errechenbarer Vorschlag = z.B. 25.-€/Vorschlag
2. Für einen errechenbarer Vorschlag haben wir 10% der Einsparung im 1. Jahr ( Evtl. muß aber die Investition mit verrechnet werden oder auch nicht).

Gruß
Wolfgang


Hallo Wolfgang,
genau das mein ich doch.

Bei dieser Rechnung frisst der Invest die Prämie auf. Wenn man dann die Einsparung im zweiten Jahr rechnet, kann man dem Einreicher besser gerecht werden.
Oder man sagt die Einsparung über drei Jahre minus Invest und daraus ein bestimmter Prozentsatz. Dann greift aber die Sache mit dem Ausscheiden, denn die Prämie kann es nur solange geben, so lange der Mitarbeiter im Betrieb ist.

Dann: Was geschieht, wenn innerhalb dieser drei Jahre ein weiterer VV für die gleiche Sache kommt? Wird dann zurückgerechnet?

Es ist nicht wirklich einfach.

Ich kenne Menschen, die sich mit solchen Sachen einen Zusatzverdienst geschaffen haben, der höher lag als das Normaleinkommen und mit Patentansprüchen ihren Betriebsrentenanspruch gepuscht haben. Was sagt man, dann über die normale Arbeitszeit? Wie sieht das Arbeitsrechtlich aus?
Sind das jetzt tolle MA, die selbst in ihrer Freizeit nichts anderes tun als an den Betrieb denken? Wie war das mit der Erholung?

OK, OK mann muss zwar an vieles denken, aber letztlich kommt es drauf an, was der/die Unternehmer mit dem Betriebsrat vereinbart. Ach ja Conny, unbedingt an den Betriebsrat denken, denn diese Sache hat was mit Mitbestimmung zu tun.

Grüßle
Peter
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 10:25 #7920

jetzt misch ich mich auch ein bisschen ein, und schlage so etwas vor:
a) für jeden, vom "Vorschlagskomission oder wie auch immer genannt wird" bewilligten Vorschlag: eine Geldsumme, die für einen Abendessen reicht - (also "Bewilligt", damit nicht jeder kommt und irgendetwas kritzelt)
b) für einen Vorschlag, der Sicherheits- Gesungheitsaspekte beinhaltet und in diesem Sinne nicht zu errechnen ist (was eigentlich sehr wichtig ist) und tatsächlich eine verbesserung bringt: xy Euros
c) für einen Vorschlag, der errechenbares Sparen / einen Gewinn bringt . siehe Beiträge der kollegen.
d) falls der Vorschalg zur Erfindung --> Patent führt, kann der Name in der patentanmeldung als "Erfinder" sein, wobei Eigentümer des patents das unternehmen ist. Die erfinderernennung ist zwar nicht finanziell, macht aber einen guten Eindruck. un weiter wie oben (c)
Falls mein Vorschlag gut sein soll und genehmigt wird, freut mich ein "Danke"...
gruss, hb
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 12:43 #7922

Hallo hb,

die ersten Punkte, O.K.

Aber bei denen mit den Patenten bin ich mir nicht ganz sicher, meines Wissens muß immer eine Person in den Erfindungen genannt werden, ein Unternehmen ist nicht zulässig. Sollte vorher ein Patentanwalt gefragt werden, da es dort strikte Vorgehensweisen eingehalten werden muß.

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 12:52 #7923

Erfinder: Person(en)
Eigentümer: entweder Person (könnte Erfinder selber sein) oder Firma (gemäss USA Recht muss Erfinder dem Unternehmen die Patentrechte verkauft haben-was ich als ich jung war für 1$ gemacht und somit 10$ verdient habe)
gruss, hb
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 13:59 #7925

Hallo jetzt ich noch mal:

Oder der Erfinder erhält gar nichts! Denn er kann über das Gesetz, hier in Deutschland, gezwungen werden mitzuwirken.

Aber normalerweise sind Firmen da recht vernünftig und geben ihren Erfindern auch was ab. Entweder pro Stück oder als Einmalzahlung oder als Rentenanspruch.

Ich möcht ja nichts sagen, aber hier läuft in dieser Richtung einiges nicht richtig in diesem Land. Bei amerikanischen Firmen ist es klar, dass Erfinder bezahlt werden müssen, bei deutschen Firmen?, na ja, zumindest nicht jeder der eine Diesel Medaille hat, ist in Wirklichkeit ein Erfinder.

Grüßle
Peter
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 30 Apr 2010 14:15 #7926

Hi Peter,

dies gehört nicht mehr ganz zu diesem Titel, aber zur Abklärung:

- in USA gehört das Patent, gemäss Patentrecht, dem Erfinder. Deshalb muss das Unternehmen das Patent vom Erfinder "kaufen" und das macht man mit einem symbolischen 1$, falls die Person zB in der Entwicklung, R&D arbeitet und dies sowieso Resultat seiner Tätigkeit gewesen ist. Es gibt auch ein solcher "Kaufvertrag", der bei der Anmeldung dabei sein muss.

- Bei uns in Europa (wenigstens in den mir bekannten Ländern) gehört das Patent schon von der Anmeldung an, dem Unternehmen und die Erfinder sind einfach als Erfinder genannt. Normalerweise steht ja im Vertrag von Personen, die in Entwicklung, R&D etc arbeiten, dass das Resultat der Tätigkeiten, also die Erfindungen, der Firma gehört. ob die firma dann doch die Mitarbeiter, die nicht einem solchen Vertrag unterstellt sind, irgendwie belohnt, steht frei.

schönes Wochenende
hb
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Aw: Bewertung und Vergütung v Verbesserungsvorschlägen 03 Mai 2010 06:30 #7930

Hallo,

ein herzliches Dankeschön für die angeregte Diskussion, es zeigt mir ganz klar wie schwierig dieses Thema ist.
Wolfgang, deinen Vorschlag werde ich jetzt beim Ansatz berücksichtigen und das mit unseren Vertrauensleute diskutieren.
Ich wollte ja tatsächlich eine Haus-Nr. und mit diesen Werten habe ich zu mindest mal eine Orientierung.

Einen schönen Tag an alle!

Gruß Conny
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