WolfgangA schrieb:
Hallo,
oder ein bisschen einfacher zum Starten..... .
1. Für nicht errechenbarer Vorschlag = z.B. 25.-€/Vorschlag
2. Für einen errechenbarer Vorschlag haben wir 10% der Einsparung im 1. Jahr ( Evtl. muß aber die Investition mit verrechnet werden oder auch nicht).
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
genau das mein ich doch.
Bei dieser Rechnung frisst der Invest die Prämie auf. Wenn man dann die Einsparung im zweiten Jahr rechnet, kann man dem Einreicher besser gerecht werden.
Oder man sagt die Einsparung über drei Jahre minus Invest und daraus ein bestimmter Prozentsatz. Dann greift aber die Sache mit dem Ausscheiden, denn die Prämie kann es nur solange geben, so lange der Mitarbeiter im Betrieb ist.
Dann: Was geschieht, wenn innerhalb dieser drei Jahre ein weiterer VV für die gleiche Sache kommt? Wird dann zurückgerechnet?
Es ist nicht wirklich einfach.
Ich kenne Menschen, die sich mit solchen Sachen einen Zusatzverdienst geschaffen haben, der höher lag als das Normaleinkommen und mit Patentansprüchen ihren Betriebsrentenanspruch gepuscht haben. Was sagt man, dann über die normale Arbeitszeit? Wie sieht das Arbeitsrechtlich aus?
Sind das jetzt tolle MA, die selbst in ihrer Freizeit nichts anderes tun als an den Betrieb denken? Wie war das mit der Erholung?
OK, OK mann muss zwar an vieles denken, aber letztlich kommt es drauf an, was der/die Unternehmer mit dem Betriebsrat vereinbart. Ach ja Conny, unbedingt an den Betriebsrat denken, denn diese Sache hat was mit Mitbestimmung zu tun.
Grüßle
Peter