Hallo,
also hier kommt es darauf an was ihr braucht du schreibst z.B. VDA 6.3 (Dazu aber später)
Nach TS16949 mußt du für Lieferantenaudits einen 1st. & 2nd Party TS16949 Auditorenschein haben. (Forderung CSR z.B. einige der AIAG Mitglieder)
Für den VDA 6.3. dort steht steht in dem neu komplett überarbeiteten VDA 6.3 "Gelbdruck"
Quelle: Kopie aus dem GelbBand (
www.vda-qmc.de)
3 Anforderungen an Auditoren
3.1 Auditorenqualifikation
Die Qualität von Auditergebnissen wird wesentlich durch die Qualifikation der Auditoren beeinflusst.
Die Qualifikationskriterien für Auditoren sind nachfolgend festgelegt.
Interner Prozessauditor
Durchführung von internen Prozessaudits ohne Schnittstellen zu externen Lieferanten / Kunden.
Fachliche Voraussetzung
Grundkenntnisse im Qualitätsmanagement (Kennen der aktuellen Normen und Regelwerke)
und produkt-/ prozessspezifische Kenntnisse. Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer
VDA 6.3 Schulung.
Berufliche Erfahrung
Mindestens 3 Jahre Industrieerfahrung in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie
, davon mindestens 1 Jahr im Qualitäts- und / oder Prozessmanagement.
Prozessauditor in der Lieferkette
Durchführung von internen und externen Prozessaudits mit Schnittstellen zu den externen
Lieferanten / Kunden.
Fachliche Voraussetzung
Fundierte Kenntnisse im Qualitäts- und Prozessmanagement sowie produkt- und prozessspezifische
Kenntnisse. Nachweis über eine Auditorenqualifikation (z.B. in Anlehnung an die
EOQ-Systematik). Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer VDA 6.3 Schulung.
Berufliche Erfahrung
Mindestens 5 Jahre Industrieerfahrung in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie
, davon mindestens 2 Jahre im Qualitäts- und / oder Prozessmanagement.
Praktische Auditerfahrung
Mindestens 3 Prozessaudits in den letzten 2 Jahren verantwortlich durchgeführt unter Anleitung
eines erfahrenen Prozessauditors.
3.2 Verhaltenskodex für Auditoren
• Prozessauditoren müssen ihre berufliche Fähigkeit und ihr Urteilsvermögen unter Beachtung
der Gesetze und unter Wahrung der Prinzipien der Ehrlichkeit und Redlichkeit
einsetzen.
• Prozessauditoren müssen ihre Fachkompetenz weiterentwickeln und sich in ihrem
Fachgebiet auf dem laufenden halten.
• Prozessauditoren müssen sich jederzeit so verhalten, dass Ansehen und Ruf der Organisation
(Unternehmen) nicht gefährdet werden.
• Prozessauditoren dürfen keine Aufträge übernehmen, die einen Interessenkonflikt hinsichtlich
ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen.
• Prozessauditoren sind hinsichtlich vertraulicher Informationen (z.B. Know-how), die sie
bei ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die
Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn ein Gesetz die Preisgabe einer Information
verlangt.
• Prozessauditoren dürfen die Informationen, die sie im Laufe ihrer Tätigkeit erhalten,
nicht in unlauterer Weise verwenden, weder zu ihrem eigenen, noch zum Vorteil Dritter.
Gruß
Wolfgang