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Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert
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THEMA: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert



Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 01 Mär 2010 14:58 #7246

hallo,
ich bin auf der suche nach einer Aufstellung von Aufzeichnungen die die Norm als. min. fordert.
Hatte ich mal; finde ich nicht mehr.

Kann einer mir einen Link / oder Tabelle senden ?

Danke

Es grüßt
Qualit
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Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 01 Mär 2010 16:22 #7247

Hallo Qualit,
versuchs mal damit:


Produktbezogene Qualitätsaufzeichnungen
Beziehen sich auf:
• Berichte über Vertragsprüfungen
• Berichte über Materialprüfungen
• Versuchsberichte
• Protokolle über Probeläufe
• Prüfaufzeichnungen aller Art
• Aufzeichnungen von Qualitätsabweichungen
• Aufzeichnungen über Sonderfreigaben und Reparaturen bei fehlerhaften Produkten
• Dokumentationen für widerrufliche Freigaben
• Aufzeichnungen der Verantwortlichkeiten für die Freigabe geprüfter Produkte
• Kennzeichnung für die Rückverfolgbarkeit

Systembezogene Qualitätsaufzeichnungen
Beziehen sich auf:
• QM-Handbuch
• Qualifikation von Einrichtungen, Maschinen und Verfahren
• Mitarbeiterqualifikation
• Mitarbeiterausbildung
• Durchgeführte Schulungen
• Aufzeichnungen über Kalibrierungen
• Prüfanweisungen
• Prüfverfahren
• Aufzeichnungen über zugelassene Lieferanten
• Berichte über interne und externe (Lieferanten-) Qualitätsaudits
• Bewertung des Qm-Systems durch die oberste Leitung
• Berichte über Qualitätskosten

Dann noch alle Aufzeichungen die ihr dafür benötigt um betriebliche Bewertungen durchzuführen. Hier meine ich z.B. Kundenzufriedenheit und ähnliches.


Grüßle
Peter
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Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 01 Mär 2010 16:37 #7248

Hallo Peter,

dank für Deine Fleißarbeit.
Aber sind das wirklich die Aufzeichnungen die die Norm als min. fordert?

>>z..B ,Berichte über Qualitätskosten.
Prima wenn man welche hat , finde ich auch richtig und wichtig ( hab ich zwar ) aber wird das gefordert ?


>> oder z.B. Dokumentation über widerrufliche Freigaben
( Hab ich noch nie gehört oder gelesen )

Man hat mich gebeten; Forderungen klar zu benennen und die dann auch einhalten.

Es grüßt
Qualit
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Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 01 Mär 2010 20:47 #7249

Hallo Qualit,
widerrufliche Freigaben sind Sonderfreigaben und ähnliches. Qualitätskosten sind zum Beispiel Sonderfahrten wegen Reklamationen oder Kosten für Firmen die Teile aussortieren oder Ausschuß.

Wenn Du Dir mal die Norm und die kundenspezifische Forderungen genauer anschaust, dann wirst Du festestellen, dass sich jeder in Wirklichkeit drückt genaue Angaben zu machen. Aus diesem Grund habe ich Dir hier mal die Darstellung eines QM Handbuchs gegeben, das in Wirklichkeit existiert.

Jeder ist sich bewusst, dass hier unglaublich viel Geld versteckt ist, das oft in Kalkulationen nicht erfasst wird und damit für Lieferanten oft übersehen wird und gerne in kauf genommen wird günstige Preise zu verhandeln.

In Wirklichkeit ist die Liste länger, vor allem deshalb weil man als Betrieb auch noch Basel II beachten sollte.

Ach ja, bei GM werden Aufzeichungen glatt mal für 50 Jahre aubewahrt (18 Forderungen).

Mach was Du willst mit dieser Info. Ich persönlich denke, dass je besser ein Betrieb dokumentiert ist, er die Chance hat länger zu leben, weil man eher mitbekommt wenn was schief läuft. Das ist der wirkliche Hintergrund dieser Forderungen.

Grüßle
Peter
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Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 02 Mär 2010 04:20 #7250

Hallo Qualit,

schau mal in der Norm unter 4.2.1 Anmerkung 1 und Anmerkung 2
dort steht eigentlich genau dies was Peter schon geschrieben hat.

Zitat:
ANMERKUNG 1 Wenn die Benennung „dokumentiertes Verfahren“
in dieser Internationalen Norm verwendet wird, bedeutet dies, dass das
jeweilige Verfahren festgelegt, dokumentiert, verwirklicht und aufrechterhalten
wird. Ein einzelnes Dokument darf Anforderungen an eines oder
mehrere Verfahren behandeln. Die Anforderungen an ein dokumentiertes
Verfahren dürfen durch mehr als ein Dokument behandelt werden.

ANMERKUNG 2 Der Umfang der Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems
kann von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein aufgrund
a) der Größe der Organisation und der Art ihrer Tätigkeiten,
b) der Komplexität und Wechselwirkung der Prozesse und
c) der Kompetenz des Personals.

Es gibt keine "seriöse" Liste die alle Aufzeichnungen + Dokumente aufzeigt und somit ist dann alles gut.

Es sind weiterhin die Kundenaufzeichnungen zu beachten sowie gesetzliche und behördliche Vorschriften.

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 03 Mär 2010 06:41 #7262

Hallo Qualit,
die Norm nennt ja in den entsprechenden Abschnitten, wann Aufzeichnungen erforderlich sind:
5.6.1 Managementbewertung
6.2.2 Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten, Erfahrungen der Mitarbeiter
7.1 (d) Erfüllung der Anforderungen von Prozessen und Produkten
7.2.2 Bewertung der Produktanforderungen (siehe auch Anmerkungen)
7.3.4 Entwicklungsbewertung
7.3.5 Entwicklungsverifizierung
7.3.6 Entwicklungsvalidierung
7.3.7 Bewertung von Entwicklungsänderungen
7.4.1 Lieferantenbewertungen
7.5.3 Rückverfolgbarkeit (wenn gefordert)
7.5.4 Eigentum des Kunden, wenn damit Probleme entstanden
7.6 Überwachungs- und Meßmittel
8.2.2 Audits
8.2.4 Produktprüfungen
8.3 Fehler und Folgemaßnahmen
8.5.2 Ergebnisse von Korrekturmaßnahmen
8.5.3 Ergebnisse von Korrekturmaßnahmen
Das sind also die Mindestforderungen der Norm. Art und Umfang dieser Aufzeichnungen können vollkommen unterschiedlich sein, in Abhängigkeit von Komplexität und Risiken von Produktion und Produkten.
Empfehlenswert, aber nach Norm nicht gefordert, ist es alle Aufzeichnungen zum Nachweis in Sachen Organisationshaftung zu führen.
Bitte um Kontaktaufnahme per email, wenn Fragen bestehen
HG
EC128
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Aw: Aufzeichnungen die die Norm 900:2008 fordert 04 Mär 2010 10:15 #7278

Hallo EC 128,

danke, genau diese Aufstellung/Zusammenfassung als min. Anforderung hatte ich gesucht.

Es grüßt
Qualit
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