Qualit schrieb:
Hallo
welche Erfahrung gibt es mit einer Qualitätsvereinbarung.
c.) Welche Punkte muß eine Vereinbarung zwingend erhalten?
Es grüßt
Qualit
Hallo Qualit,
ich geh mal auf diese eine Frage ein. Die anderen ergeben sich daraus , denk ich mal.
Antwort für c)
Alle gesetzlichen Anforderungen, alle Forderungen aus dem Stand der Technik, Alle Forderungen aus dem Pflichtenheft (also alle Forderungen die Dein Kunde an Dich stellt) und noch einmal aufgeführt alle Forderungen (ausser den Maßen, der Werkstoff und die Oberfläche) aus der technischen Zeichnung, bei Konstruktionsteilen, alle eure betriebsbedingen Forderungen (Logistik, Verpackung, Lieferort, Rechnungsort) und eure Teilenummer.
Der 3-D Datensatz mit integrierten Messpunkten für eine 3D- Messmaschine bei Konstruktionsteilen und zusätzlich eine verbindliche Fertigungszeichnung. Definition der Messaufnahme und Definition wer sie bezahlt. Wenn notwendig Hersteller der Messaufnahme. Definition der Haltekräfte in der Messaufnahme. Definition der Produktionsgestehungsphasen, wenn abweichend z.B. zu VDA oder PPAP, wenn nicht Abweichend dann Definition nach welcher Norm die Freigabe erfolgt.
Wenn es sich um Fertigungseinrichtungen dreht, die Definition ob sie in einen Seecontainer passen muss. Wartungspläne, Nachweis der Wartung.
Jetzt das wichtigste, die Terminschiene, vor allem Termin "all Parts green" und SOP. Dann voraussichtlicher EOP und Behandlung der Fertigungseinrichtung nach EOP. Teileversorgung nach EOP: Zeitraum, Menge voraussichtlich, Termin zur verbindlichen Aussage der Menge nach EOP. Übernahme der Lagerkosten nach EOP oder im Lieferpreis enthalten.
So und jetzt viel Spaß wenn euer neuer Chef keine QV mehr haben will. Dann berate ihn mal über die finanziellen Folgen, wenn ihr keine solche Definitionen im Vornherein macht. Dann noch: Man macht solche QV für jedes Teil, das ausser Haus geht, egal wer der Lieferant ist.
Grüßle
Peter