ist53 schrieb:
Hi Julenisse,
Falls durch diese fehlerhaften Teile ein Schaden erfolgt ist, ist's noch schlimmer.
3. Ersatz / Teilersatz des Schadens, )
gruss, hb
Hallo Julenisse,
ich hatte einen Fall:
Auftragswert 3.000 Euro beim Unterlieferant (Gummiteile verkleben)
Das Endprodukt musste wegen fehlerhafter Verklebung vom Markt genommen werden. Schaden >190.000 Euro
Erstlieferant wurde verurteilt den Betrag auszugleichen und geriet aus diesem Grund in heftige finanzielle Schwierigkeiten. Unterlieferant konnte nicht haftbar gemacht werden, weil er einfach mal abwartet bis sein Auftraggeber in Insolvenz geht und keine solche Rückstellungen vornehmen konnte.
Empfehlung:
Schaden monetär feststellen. Fehlerhaftes Lieferlos dauerhaft Kennzeichnen! ansonsten könnten die Teile bei folgenden Lieferungen wieder in eure Fertigung kommen. 8D-Report anfordern. 100% Kontrolle. Anwalt einschalten um den Schaden einzufordern. Ersatzlieferant aufbauen.
Grüßle
Peter