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THEMA: Garantieleisung bei Zukaufteilen ?



Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 07 Dez 2009 11:56 #6018

Hallo Forum,

ich hätte mal eine Grundlegende Frage zu einem Thema, zu dem es anscheined sehr viele unterschiedlichen Meinungen gibt.

Gewährleisung-/Garantieanspruch bei Zukaufteilen in der Industie (z.B. Automobive).

Wie lange muss ein Lieferant Garanieleistungen für seine Teile übernehmen ?
Wobei ich auch die Analyse und Fehlersuche bei evtl. Ausfällen meine...

Gab es in eurer Historie je den Fall, dass ein Lieferant die Reklamation bzw. die Analyse abgeleht hat, weil das Teil zu Alt war ?

Ich kenne das Garantie- Gewährleistungsrecht nur aus dem EInzelhandel.
Dieses wurde 2006 glaube ich ja etwas "Verbraucherfreundlicher" gestaltet.

Seit dieser Zeit muss jeder Hersteller von z.B. Unterhaltungselektronik für Deutschland 24 Monate Gewährleistung garanieren, wobei sich die Beweißumkehr nach 12 Monaten ergibt.
Gibt es solch eine Regelung auch in der Industrie ?

Oder sind solche Dinge auf rein Vertraglicher Basis zu erschlagen ?

Weil das eine Leiterplatte mit Hal-Oberfläche nicht 24 Monate "haltbar" ist, ist wohl jedem klar.
Da muss es bestimmt andere Regelungen geben ... ?

Danke schon mal für eure Gedanken
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Viele Grüße
EDA

Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 07 Dez 2009 12:12 #6019

Hallo

Interessante Frage !

Speziell in der Automobilindustrie sind die Gewährleistungsverpflichtungen sehr stark ausgeprägt.
15 Jahre sind keine Seltenheit...zudem gehen Gewährleistungsverpflichtungen sogar in den Ersatzteilbereich
nach Auslauf der Serienfertigung des Produktes hinein..

Somit fällt man als Zulieferer quasi nie aus der Gewährleistungsverpflichtung raus
und kann diese auch nicht als "zu alt" ablehnen....

Die einzige Möglichkeit der Gewährleistung und allfälligen finanziellen Forderungen zu entkommen
ist nachzuweisen, daß man nicht schuld an dem Schadensfall bzw. Feldausfall ist...
aber das ist in der Regel sehr langwierig, arbeits,- und wieder kostenaufwendig...

MFG E.Pauer
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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 07 Dez 2009 12:30 #6022

Hallo Herr Pauer,

vielen Dank für die Info !

Ist diese Regelung irgendwo nachlesbar bzw. spezifiziert ?
Im Prinzip muss dann ein Lieferant so lange Garantieleistungen erbringen (dazu zähle ich auch Analysetätigkeiten) wie
das Produkt, in dem das/die Bauteile verwendet werden "läuft". Und auch solange das After-Sales-Management läuft.

Viellecht findet sich das ja in der ISO oder in sonstigen für die Automobilzuliefer Industrie geltenden Regelungen....

Es war zwar bis Dato noch nie der Fall, dass jemand die Analyse abgeleht hat, wohl jedoch, dass ein Lieferant damals seine Analysetätigkeiten vergütet haben wollte.

Damals ist das Produkt zwar nicht ausgelaufen, wir haben zwischenzeitlich jedoch den Lieferanten gewächselt.
Als eines seiner Produkte dann ausgefallen ist (es gab keine Geschäftsbeziehung mehr) wollte er für seine Analysen Geld sehen, da er ja keine "Abstellmaßnahmen" definieren konnte.

Viele Grüße aus Bayern.
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Viele Grüße
EDA

Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 07 Dez 2009 14:17 #6025

Angenommen es gibt keine Vereinbarung zwischen Lieferant/Kunde ist das Produkthaftungsgesetz anzuwenden.
Für die Automotive ist z.Z. mindestens 15a üblich.
Auf alle Fälle sind Vereinbarungen mit Lieferanten zu empfehlen. Falls Sie alles so genau und streng erledigen möchten, müssen Sie unbedingt verbindliche, klar definierte Vereinbarungen haben.
gruss,
hb
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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 07 Dez 2009 17:57 #6028

Hallo

Ergänzend zu Kollege HB:

Entsprechende Forderungen finden sich auch in den sog. "kundenspezifiischen Systemforderungen "
der Autobauer wieder sowie in diversen Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) der Zulieferer.

Bzgl "Vergütung der Analysetätigkeit " :

In der Autobranche herrscht eine weit verbreitete Unsitte vor,
im Fall von Gewährleistungsfällen sofort Geld von den Lieferanten abzubuchen,
auch wenn diese in keiner Weise mit dem Fall zu tun haben....

die Kohle muß dann mühselig wieder zurück erkämpft werden
indem man eben wieder zu beweisen hat, daß man nicht schuld hat am Ausfall...
wenn man da nicht aufpasst, können sich für einen mittelständischen Zulieferer
schnell einige hundert tausende Euro zusammen läppern und verloren gehen !

MFG E.Pauer
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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 08 Dez 2009 11:42 #6036

Hallo,

Garantiezeitraum, auch für Zukaufteile, beträgt zuerst mal gesetzlich 2 Jahre sofern mit dem Kunden nichts anderes in kundenspezifischen Vereinbarungen vereinbart wurde.
Viele OEMs legen ihre Gewährleistungskosten aus den Werkstätten auf die Zulieferer um, wie und ob dies fair ist kann ja mal in einem anderen Bereich diskutiert werden. Jedoch lehnen wir auch hier die Regressierung von Teilen die Älter als der vereinbarte Garantiezeitraum sind ab. Dies schließt jedoch nicht die Analyse von Teilen aus, da dies ja auch für einen selbst bezüglich des Langzeitverhaltens von Interesse sein kann.

Gruß
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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 08 Dez 2009 12:10 #6037

Hallo,

wenn ich mich richtig erinnere beträgt die gesetzliche Gewährleistung für den ENDVERBRAUCHER 2 Jahre, über die Lieferantenkette addieren sich diese 2 Jahre. So kann es passieren das es noch nach 5 oder 6 Jahren zu einem Gewährleistungsfall kommen kann, einem nach EU Recht, ohne Sonderverträge. Wie geschrieben, wenn ich mich richtig errinnere, -- das Seminar ist schon ein wenig her...


Ralf
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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 08 Dez 2009 15:26 #6038

Werte Kollegen

Gehe davon aus , daß einige hier geschilderten Sachverhalte sich mehrheitlich auf Non Automotive beziehen...

wie schon eingangs erwähnt wird das Gewährleistungsthema in der Automobilbranche
wesentlich strenger gehandhabt.

Dies auch aus dem Grund, daß hier ja auch viele sicherheitsrelevante Teile
wie zb. Airbags, Bremsen etc verbaut werden.

Für diese Teile ist generell eine Gewährleistung von 15 Jahren nahezu einheitlich festgelegt
(via Produkthaftung, kundenspez.ifischer Systemforderungen sowie über QSV)

MFG E.Pauer

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Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 08 Dez 2009 15:27 #6039

Hallo zusammen,

wir schreiben doch über verschiedene Dinge wenn ich recht informiert bin!
Es wurden bisher benannt
- Gewährleistung
- Garantie
- Absprachen aus Verträgen/Vereinbarungen/QSV/CSR's
und dann noch
- gewerbliche Abnehmer
- Endverbraucher

...die Sammlung ist mir jetzt schon zu umfangreich um auch noch meinen Senf dazu abzugeben!
Und ausserdem wär mir persönlich (und erst recht an eurer Stelle) die Quelle nicht zuverlässig genug... ich bin nämlich kein Jurist...
Daher:
Ich würde mir das vom beauftragten Rechtsanwalt des Unternehmens ausarbeiten lassen.

Diese Ausarbeitung dann als externes Dokument aufnehmen und den betroffenen Personen/Abteilungen auch zugänglich machen, schliesslich sollten Risiken in entsprechenden interne Prozessen abgedeckt werden.

Der Rechtsanwalt ist der Einzige der Auskünfte dieser Art geben darf - alles andere ist für mich nicht wirklich relevant.
Sorry guys, nicht böse sein...

Viele Grüße
Andreas
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Letzte Änderung: 08 Dez 2009 15:29 von Bärliner.

Aw: Garantieleisung bei Zukaufteilen ? 08 Dez 2009 18:03 #6042

Hallo Bärliner

Ja Sie haben recht....zwischen Garantie und Gewährleistung besteht ein juristischer Unterschied....
aber in der Praxis durchmischen sich diese Begrifflichkeiten ...
und am Ende geht es eh` nur immer um die gleiche Frage :
Wer zahlt die Garantie und Gewährleistungsansprüche ??
Meist immer derjenige der übrig bleibt....
also derjenige der nicht nachweisen kann ,- daß er nicht schuldig ist....

Zu den Rechtsanwälten: Die verkomplizieren und verteuern das Thema zusätzlich ,- bis zum Exzess....
da habe ich schon einige schlimme Beispiele gesehen und gehört...

MFG E.Pauer
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