Hallo Herr Pauer,
vielen Dank für die Info !
Ist diese Regelung irgendwo nachlesbar bzw. spezifiziert ?
Im Prinzip muss dann ein Lieferant so lange Garantieleistungen erbringen (dazu zähle ich auch Analysetätigkeiten) wie
das Produkt, in dem das/die Bauteile verwendet werden "läuft". Und auch solange das After-Sales-Management läuft.
Viellecht findet sich das ja in der ISO oder in sonstigen für die Automobilzuliefer Industrie geltenden Regelungen....
Es war zwar bis Dato noch nie der Fall, dass jemand die Analyse abgeleht hat, wohl jedoch, dass ein Lieferant damals seine Analysetätigkeiten vergütet haben wollte.
Damals ist das Produkt zwar nicht ausgelaufen, wir haben zwischenzeitlich jedoch den Lieferanten gewächselt.
Als eines seiner Produkte dann ausgefallen ist (es gab keine Geschäftsbeziehung mehr) wollte er für seine Analysen Geld sehen, da er ja keine "Abstellmaßnahmen" definieren konnte.
Viele Grüße aus Bayern.