Hallo,
die Berechnung von Reklamationsgebühren sind normalerweise in Qualitätsvereinbarungen festgelegt, zumindest aber in den Einkaufsbedingungen des Kunden oder aber in den Lieferverträgen. Reklamationsgebühren sind als Bearbeitungskosten des aufzuwendenden Einsatzes bei Nichtkoformität von vertraglich festgelegten Eigenschaften anzusehen. Sie werden meist als Pauschale vom Kunden für standardisierte Abläufe bei Reklamationen festgelegt. Manche legen die Pauschale nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für eine Reklamation oder als Prozentsatz der Teilekosten der fehlerhaften Teile fest, andere legen die Pauschale willkürlich fest. Es werden meist bei Pauschalen Bearbeitungskosten von €50,- bis €300,- gefordert. Dabei ist es unerheblich ob es ein Automobiler ist oder nicht.
Generell sollte überprüft werden ob Reklamationsgebühren in den Vertragspapieren gefordert sind. Sind diese dann gefordert und hat man den Vertrag akzeptiert, bleibt einem nichts anderes übrig als diese zu Zahlen bzw. sie werden dann meist bei folgenden Rechnungen abgezogen.
Sollte man gegen die Reklamationsgebühren, wenn sie nirgends festgelegt sind, vorgehen zu wollen und sie verweigern, dann sollte auf jeden Fall überlegt werden ob es sich dafür Lohnt auf weitere Aufträge zu verzichten. Meist wird so etwas bei der Lieferantenbewertung mit einbezogen und kann entscheidend sein, für weitere Aufträge berücksichtigt zu werden.
Gruß