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THEMA: Reklamationsgebühr



Reklamationsgebühr 20 Mai 2009 14:29 #3870

XXX
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Letzte Änderung: 18 Jan 2011 13:34 von Czesla.

Aw: Reklamationsgebühr 22 Mai 2009 13:45 #3877

Hallo,

die Berechnung von Reklamationsgebühren sind normalerweise in Qualitätsvereinbarungen festgelegt, zumindest aber in den Einkaufsbedingungen des Kunden oder aber in den Lieferverträgen. Reklamationsgebühren sind als Bearbeitungskosten des aufzuwendenden Einsatzes bei Nichtkoformität von vertraglich festgelegten Eigenschaften anzusehen. Sie werden meist als Pauschale vom Kunden für standardisierte Abläufe bei Reklamationen festgelegt. Manche legen die Pauschale nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für eine Reklamation oder als Prozentsatz der Teilekosten der fehlerhaften Teile fest, andere legen die Pauschale willkürlich fest. Es werden meist bei Pauschalen Bearbeitungskosten von €50,- bis €300,- gefordert. Dabei ist es unerheblich ob es ein Automobiler ist oder nicht.
Generell sollte überprüft werden ob Reklamationsgebühren in den Vertragspapieren gefordert sind. Sind diese dann gefordert und hat man den Vertrag akzeptiert, bleibt einem nichts anderes übrig als diese zu Zahlen bzw. sie werden dann meist bei folgenden Rechnungen abgezogen.
Sollte man gegen die Reklamationsgebühren, wenn sie nirgends festgelegt sind, vorgehen zu wollen und sie verweigern, dann sollte auf jeden Fall überlegt werden ob es sich dafür Lohnt auf weitere Aufträge zu verzichten. Meist wird so etwas bei der Lieferantenbewertung mit einbezogen und kann entscheidend sein, für weitere Aufträge berücksichtigt zu werden.

Gruß
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\"Viele Menschen sind gut genug erzogen, um nicht mit
vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken
es mit leerem Kopf zu tun..... \"

Aw: Reklamationsgebühr 22 Mai 2009 14:03 #3878

Hallo,
meines Wissens nach ist es laut BGB nicht erlaubt, für die Bearbeitung einer Reklamation sogenannte "Pauschalkosten" in Rechnung zu stellen.
Der Aufwand muss detailliert, glaubhaft und angepaßt dargestellt werden.

Leider hatte er Kollege recht, wenn man vorher einen "Sondervertrag" (z.B. QSV, etc.) akzeptiert hat, hat man leider keine andere Wahl.

Und beim 2. Punkt hat er leider auch recht, einen Streit gewinnen ist das Eine, einen Kunden eventuell darüber verlieren ist das Andere.

Viele Grüße aus der geplagten Automobilzulieferindustrie

QML
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Aw: Reklamationsgebühr 24 Mai 2009 08:52 #3883

Guten Tag Bianca,
Du hast nicht verraten, was für einen Wert die "berechtigte" Rücksendung hat und auch nicht erwähnt, ob deswegen beim kundeskunden ein Schaden erfolgt ist. Denn es wäre auch möglich, dass zusätztlich "Produktionsausfall" oder .... berechnet würde. Und so könnte man vielleicht auf einige tausend Euros kommen
Wenn Du sagst "berechtigt", dann ist die Uebernahme der Versandkosten selbstverständlich.
Ich würde wegen 120E den Kunden nicht ärgern/verlieren.
gruss, hb
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Aw: Reklamationsgebühr 25 Mai 2009 07:43 #3887

Stimme QML zu. Die Pauschalkosten sind nicht zulässig. Bei so etwas sollte man immer in einer QSV wiedersprechen. Ebenso kann man dies durch die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abfangen. Also Kosten nur tragen wenn diese zusätzlich entstanden sind, wie z.B. die Transportkosten. Oder trägt der Kunde auch Pauschalkosten bei nicht berechtigten Beanstandungen ?
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Aw: Reklamationsgebühr 25 Mai 2009 09:27 #3890

Halli Hallo,

müsste in der sogenannten QSV stehen und diese mal nicht zu bestätigen - heißt: ES GIBT PROBLEME...so nimmt man teilweise diesen Punkt hin.

Die Argumentation liegt zumeist darin: Keine Fehler machen, dann gibt es auch keine Gebühren.

Auf jeden Fall Vertrag lesen - wenn keine Angabe: ABLEHNEN und besser werden

LG
Daniela
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Aw: Reklamationsgebühr 26 Mai 2009 14:41 #3910

zum Thema Reklamationsgebühr (wenn auch nicht ganz ähnlich)

Ich habe heute von einem renommierten Kunden eine "Logistische Reklamation" erhalten:
- "Mengendifferenz" (wir haben irrtümlicherweise einige Einheiten zu wenig geschickt)
- 8 D Report zu erstellen bis...
- Mehrarbeitskosten: 70 Euro.

Was war tatsächlich los: Fehler bei uns, klar.; wurde fast sofort entdeckt; es war aber Mittwoch, vor Auffahrt; niemand war mehr zu erreichen. Wir konnten den Fehler deshalb nicht sofort korrigieren.

Was kann man da machen:
a) Eine interne Untersuchung einleiten, 8D Bericht schreiben, die Geldstrafe bezahlen.
b) Nix machen
c) Sofort der zuständigen Person telefonieren und die Wahrheit erzählen und eine Lösung finden

Also ich habe die Variante (c) gewählt und habe jetzt eine Ansprechsperson gewonnen (und sie mich) und die Reklamation wurde gelöscht.

gruss, hb
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Aw: Reklamationsgebühr 26 Mai 2009 14:51 #3911

Hey Gratulation!!

bei vielen PPS Systemen ist das "angeblich" nicht möglich im System zu löschen. Wenn dann die jeweiligen Einkäufer gewechselt werden - wie so oft - dann wird es kompliziert in der Lieferantenbewertung.

Aber dennoch Hut ab - Gut gemacht! Ich sage ja immer wieder Kommunikation auf einander zu gehen ist alles.

Mal in die Runde gefragt: WER HAT SCHON EINMAL EINEN TAG OHNE MAILS UND TELEFON IN DER FIRMA VERBRACHT UND IST WIRKLICH MAL PERSÖNLICH ALLES ERLEDIGEN GEGANGEN?? Bei mir gibt es das 1x pro Monat!
(Nachmachen erlaubt! )
LG
Dani
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Aw: Reklamationsgebühr 28 Mai 2009 06:09 #3915

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten!

Konnte das Problem lösen, habe die Reklamationskosten fein bezahlt, in den Einkaufsbedingungen stand es geschrieben.

Gruß
Bianka
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Aw: Reklamationsgebühr 29 Mai 2009 10:08 #3928

Hallo,

zufällig ist das Thema von großer Aktuallität.
Meine Frage kann der Lieferant verlangen einen bestimmten oder alle beschädigte Waren zurückzu bekommen und wer kommt für die Transportkosten auf?


lg
  • ulf
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