Hallo,
in Überarbeitung unserer " VA Korrekturmassnahmen " und zur Vorbereitung eines internen Workshopes stosse ich auf das Thema "Korrekturmassnahmen bei ausgegliedertenn Prozessen.".
In wieweit muß ein Handelsunternehmen hier aktiv werden.?
Klar ist,wenn man Kundenreklamationen hat oder im Wareneingang was feststellt , dass man hier Meldungen absetzt z.B im Form von 8 D Berichten
Oder bei einem Lieferantenaudit.
Muß man aber Korrekturen in der eigenen VA durchführen, wenn man z.B im Fertigungsprozess des Lieferanten Probleme sieht ?
Wer hat hier welche Erfahrungen gemacht und kann daraus eine Empfehlung anbieten?
Wie kann man das Kap. 8.5.2 der Norm zu diesem Pkt. interpretieren.
Gruß Qualit