Schorschimi schrieb:
Sind in ISO 9001:2008 konkrete Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen vorgegeben?
Nein, denn:
Zertifizierungsstellen z.b. bedienen sich dieser Norm, um festzustellen, ob eine auf das Produkt bezogene systematische Bewertung der gesetzlichen und behördlichen sowie den kundenspezifischen Anforderungen im Unternehmen stattfindet. Es kann daher kein Katalog mit evtl. Aufbewahrungsfristen abgedruckt werden.
Wenn ja, welche?
Die
DIN EN ISO 9001:2008 fordert u.a. dokumentierte Verfahren zur Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen. Anforderungen sind unter 4.2.3 und 4.2.4 abgedruckt.
Hierzu noch folgendes:
Eine allgemeine Verjährungsfrist regelt das BGB in §195, sowie das ProdHaftG in § 12. Die Herstellerhaftung erlischt 10 Jahre nach Inverkehrbringen eines Produktes. Der überwiegende Teil der QM-Dokumentation dürfte mit einer Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren auf der sicheren Seite sein. Kundenspezifische Forderungen sind unbedingt zu beachten!
Gruss Rudi
Danke für ausführliche Antworten.
Schorschimi