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Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern
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THEMA: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern



Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 01 Jul 2008 08:44 #2045

Zur Zeit diskutiere ich mit meinen Vorgesetzten die Notwendigkeit zur Bemusterung von Produktänderungen (Konkret werkstoffliche Zusammensetzung) durch den Zulieferer, speziell in der Automobilindustrie. Insbesondere das Thema von Rezeptänderungen an Kunstofferzeugnissen.
Es würde mich interessieren, welche Erfahrungen hier an anderer Stelle gemacht wurden. Unklar ist hier sicherlich wo hört die Anpassung (Verbesserung aus den KVP) auf und wo fängt die Änderung an. Wieviele Lieferantenebenen zurück gilt dies? Eine Interpretation des PPAP und des PPF Verfahrens wäre, eine Vorlieferantenebene. Mehr ist nicht erwähnt, es wird vom Subsupplier gesprochen.
Für Ihre Erfahrengen im voraus vielen Dank.

Viele Grüße
CLS
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Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 02 Jul 2008 05:11 #2047

Hallo,

schön zu hören das diese Diskussion auch in anderen Betrieben geführt wird

erst mal zu dem unteren Teil, richtig ist, du musst dich für deiine Lieferanten absichern. Sind deine Lieferanten, wie es die ISO/TS gerne hätte, auch TS zertifiziert, oder hast du es in deiner QSV muss dein Unterlieferant aber ein gleichwertiges Verfahren auf seine Lieferanten anwenden usw.

Zum oberen Abschnitt, sehr schwere Frage, wenn ich höre Rezpettveränderung denke ich sofort -> Einfluss auf die Funktion -> Information notwendig. Den dein Lieferant muss dich ja erst mal über die Änderung informieren und du entscheidest ob du eine Bemusterung haben willst oder nicht. Hier eine klare Regel zu setzten und nicht von Fall abzuwägen halte ich für falsch.

Gruß

TamTom
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Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 03 Jul 2008 13:57 #2059

Guten Tag,

vielleicht interessiert folgendes Beispiel Ihren Chef:

Zwei Fahrzeughersteller (OEM) stellen eine signifikante Steigerung der Garantiefälle bei Dieselmotoren fest.
Die Einspritzpumpen versagen und werden von den OEM und vom gemeinsamen Einspritzpumpenlieferanten (Tier 1) untersucht.
Es wird festgestellt, dass sich die Beschichtungen in der Einspritzpumpe lösen und zu Funktionsstörungen führen.
Das Ausgangsmaterial der Beschichtung wird als Kunstoffgranulat von einem Tier 3 geliefert.
Aufwändige Untersuchungen führten zum Ergebnis, dass unterschiedliche Anteile einer nicht spezifizierte Substanz im Kunstoffgranulat die Ursache war (kleine Ursache - große Wirkung).
Ähnlichkeit mit einem realen Fall sind natürlich ...rein zufällig (man vermutet einen 3-stelligen Millionenschaden bei zwei Nobelfahrzeugherstellern in Deutschland, die sich hinter verschlossenen Türen mit dem Tier 1 geeinigt haben sollen)

Mein Diskussionsvorschlag:
Eine Rezeptur besteht aus festgelegten Bestandteilen, die innerhalb (sinnvoller!) definierter Toleranzgrenzen beigefügt werden.
Solange innerhalb der Toleranzgrenzen gearbeitet wird, handelt es sich um Optimierungen im Seriengeschäft.
Eine Veränderung der Toleranzgrenzen sind Rezepturänderungen und sind gemäß PPAP bzw. VDA 2 zumindest anzeigepflichtig.
Der Kunde legt den Bemusterungsaufwand fest.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Mit freundlichen Gr

Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 04 Jul 2008 05:55 #2061

Das ist das Problem : Der Übergang ist fließend. Klar, wenn ich mich innerhalb des Toleranzfeldes bewege ist es eindeutig, da es bereits so bemustert wurde. Eventuell liegen ja auch Grenzmuster hierzu vor. Aber bei nicht spezifizierten Inhaltsstoffen oder bei "geringfügigen" Änderungen in der Verfahrenstechnik ?? Hier geht es ja auch oft darum die Herstellkosten zu minimieren - möglichst ohne den Kunden daran zu beteiligen - der bekommt ja eh schon seine 5% pro Jahr...
Eine ziemliche Grauzone, solang nix passiert kräht kein Hahn danach,. Aber wehe der Kunde bekommt ein Problem - und sei es aus einem anderen Grund - Hauptsache er findet eine Abweichung von der Bemusterungsgrundlage und hat einen damit am Ar***. Zumindest gibt es dann jede Menge Diskussionsbedarf.

Ralf
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Letzte Änderung: 04 Jul 2008 05:56 von RalfAb.

Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 05 Jul 2008 17:25 #2065

Guten Tag,

im Zusammenhang mit dieser Diskussion erlaube ich mir auf das Thema REACH aufmerksam zu machen. Im Zusammenhang mit REACH wird die Anzahl der Chemikalien, die in Europa gehandelt werden, kleiner werden. Das heißt, es muß davon ausgegangen werden, daß auch Zubereitungen in ihrer Zusammensetzung verändert werden. Kunststoffe und Granulate sind ebenfalls von REACH betroffen, da das Monomer im Regelfall unter die Verordnung fällt.

Viele Grüße aus Aachen
DTB
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Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 10 Jul 2008 12:02 #2076

Hallo Kollegen,

Reach wird demnach sicher eine Bemusterungsflut nach sich ziehen.
VDA Band 2 erhebt die "umfassende Information über Produkt und Fertigungsprozesse... inkl Änderung... zur Verpflichtung". PPAP generalisiert.
Bitte bedenken , trotz TS 16949 gelten die Referenzhandbücher, Einkaufsbedingungen, Lastenhefte... etc. der Kunden. Also eigentlich immer anzeigen und Unterlieferanten so binden, dass diese ebenso handeln. Diese Schnittstellen müssen einfach geregelt sein!
So liegt jede nicht angezeigte Änderung in der Risikobetrachtung des eigenen Hauses. Da wird allerdings zunehmend "Wildwest" gespielt und da das Know How längst eher bei den Zulieferern als beim OEM liegt, funktioniert das halt oft.
Geht mir gegen die Berufsehre, aber leider gewinnen in dieser Welt nicht immer die ehrlichen!

MfG
IQM
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Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 10 Jul 2008 15:45 #2080

Hallo,
wie ist die Meinung in dem Fall wenn nicht das Produkt, sondern den Unterlieferant gewechselt wird (von einem Komponenten oder Material, z.B. anderer Stahllieferant) ?

Intern bemustern und freigeben, klar.
Kunde: nur anzeigen oder ist eine Freigabe erforderlich?

Gruß
Marco
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Aw: Erstbemusterung von Änderungen bei Zulieferern 11 Jul 2008 11:23 #2087

Hallo Marco,

aus meiner Sicht gilt da das gleiche. Erstbemusterung ist Pflicht. Wobei mann natürlich Art und Umfang bei der Anzeige mit dem Kunden klären kann. Erst danach ist der Einsatz erlaubt.
Habe den Fall selber schon erlebt. Trotz identischer Spezifikation und Materialnorm (und nachgewiesener Einhaltung) war der Stahl eines anderen Lieferanten ungeeignet. (zu spröde für die Anwendung) Stahl hat halt oft recht weite Toleranzfelder. Lieferant inkl. dessen Einkaufsort wurde festgeschrieben und es gab nie wieder Probleme.
Bitte also auch in einem solchen Fall vorsichtig sein.

MfG
IQM
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