Hallo RLau,
leider ist die Verwendung einer Kostenpauschale zumindest in der Automobilindustrie gängige Praxis.
Hierzu folgende Infos : Verwendung von Kostenpauschalen ansich unzulässig, Kostenweitergaben an den Lieferanten nur in Form des Produktpreises. Generell hat kein Kunde gem. HGB / BGB eine Handhabe diese Kosten tatsächlich einzufordern ( max. Wandlung, Nacharbeit, Kostenrückerstattung des Kaufpreises, etc.... )
Insofern wäre eine theoretische Unwirksamkeit des gesamten Vertrages möglich, sofern die sog. salvatorische Klausel im Vertrag fehlt. - Generell gilt : wo kein Kläger, da kein Richter, man möchte ja einen Folgevertrag haben uns sich mit dem Kunden gutstellen, deswegen akzeptieren viele diese Forderungen, wobei das mit TQM und partnerschaftlicher Zusammenarbeit nicht mehr viel zu tun hat.
Was in Gottes Namen hat Sie dazu veranlasst, einen Vertrag mit PPM - Null Fehler zu unterschreiben ? Haben Sie in Ihrer Fertigung keinerlei Personaleinsatz oder nur eine hundertprozenteige vollautomatische Fertigung ohne Verschleisss und ohne Abweichungen ? - Wenn ja Respekt - Gem. Iso 9001 gibt es lediglich eine Strategie in Richtung Null - Fehler. Ich pers. kenne als Auditor keinen Lieferanten dem das nachweislich für alle seine Produkte gelungen wäre.
freundliche Grüße
R. Zipperer