Hallo Asmi,
ich würde es genau so nehmen, wie es in der Verfahrensanweisung 7.6 geregelt ist. Oder ist das Kapitel 7.6 bei dem QM-System ausgeschlossen?
Das Thema Prüfmittel ist ein leidiges Thema und ich nenn an dieser Stelle mal das Stichwort Schieblehre. Bei einer Schieblehre übersteigen die Kosten der Kalibrierung ggf. den Anschaffungspreis. Hier gehen dann auch die Meinungen der Verantwortlichen und der Auditoren stark auseinander.
Sicherlich sind die Messmittel nie kaputt und funktionieren immer tadellos

. Daher würde ich an dieser Stelle zu diesem Thema mal folgende Frage formulieren: Welche Folgen, Auswirkungen und Kosten treten ein, wenn ein Messmittel doch mal falsch misst (weil es z.B. mal heruntergefallen ist)?
Diese Frage können nur Sie für sich beantworten und dann entscheiden, wie mit dem Thema in Ihrem Unternehmen weiter verfahren wird.
Viele Grüße aus dem Badischen