Hallo UAreQuality,
ein Blick in die kundenspezifischen Forderungen - und da sind sie ausnahmsweise mal alle gleich - beantwortet die Frage: ihr müsst nicht nuir die Spezifikation erfüllen, sondern für die Kriterien, die zur Dokumentationspflicht führen, auch noch Prozessfähigkeit nachweisen. Und in Anbetracht der Haftungslage würde ich das Thema ausserordentlich ernst nehmen.
Also: ganz klar - wenn es sich um variable Merkmale handelt (wobei mir spontan keine Dokufflicht für attributive Merkmale einfällt - aber vielleicht jemand anderem???) - müssen die Messwerte erfasst werden, sie müssen ausgewertet werden und so ganz nebenbei nicht vergessen: Je nach Kunde müsst ihr jährlich ein D-Audit durchführen und jährlich die MA in Sachen besondere Dokumentationspflicht unterweisen.
Grüßle
T