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THEMA: D-Pflichtige Dokumente



D-Pflichtige Dokumente 12 Jan 2012 21:50 #12622

Hallo Zusammen,

unser Messmittel Beauftragter hatte mich gefragt, ob es ausreicht einen D-Pflichtigen Teil innerhalb der Spezifikationen geprüft zu haben oder die genauen Messdaten erfasst werden muss.
Ich habe intuitiv gemeint dass es die genauen Messwerte archiviert werden muss.
Wie kann ich meine Aussage untermauern? Oder liege ich doch falsch?

Gruß
AyEm

Aw: D-Pflichtige Dokumente 13 Jan 2012 06:35 #12624

Hallo UAreQuality,
ein Blick in die kundenspezifischen Forderungen - und da sind sie ausnahmsweise mal alle gleich - beantwortet die Frage: ihr müsst nicht nuir die Spezifikation erfüllen, sondern für die Kriterien, die zur Dokumentationspflicht führen, auch noch Prozessfähigkeit nachweisen. Und in Anbetracht der Haftungslage würde ich das Thema ausserordentlich ernst nehmen.
Also: ganz klar - wenn es sich um variable Merkmale handelt (wobei mir spontan keine Dokufflicht für attributive Merkmale einfällt - aber vielleicht jemand anderem???) - müssen die Messwerte erfasst werden, sie müssen ausgewertet werden und so ganz nebenbei nicht vergessen: Je nach Kunde müsst ihr jährlich ein D-Audit durchführen und jährlich die MA in Sachen besondere Dokumentationspflicht unterweisen.
Grüßle
T
  • tommmili
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