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THEMA: Umgang mit Fehlern



Umgang mit Fehlern 16 Nov 2011 15:53 #12262

Hallo in die Runde.

Ich bin QM Beauftragter seit 2002. Bisher wurde die Notwendigkeit gesehen mich zu schulen., aber etwas von meinem wissen umsetzen durfte ich bisher nicht. Natürlich habe ich mich im laufe der Zeit mit Workshops über Wasser gehalten um mein Wissen nicht wieder ganz zu "verlieren".... Seit Anfang diesen Jahres darf ich nun tätig sein - der Markt verlangt es - und jetzt darf ich. Muss dazu noch erwähnen - ich arbeite im Dienstleistungssektor (Rettungsdienst).

Es gibt da ein Thema welches mir die Haare grau färbt - Umgang mit Fehlern. Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein Flow-Chart dazu mit angehängt... Der Punkt 6 - ich habe keine Idee wie ich das allgemein umsetzen soll. Es soll ja um alle auftretende Fehler gehen und nicht nur um ein defektes Fahrzeug. Das Fehlverhalten eines Mitarbeiters ist ja auch ein Fehler. Dafür einen Reparaturauftrag auslösen? Habt Ihr evtl eine Idee?
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  • peppy0402
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Aw: Umgang mit Fehlern 17 Nov 2011 08:10 #12263

Das ist eigentlich ganz einfach Du musst nur den Reparaturauftrag so umschreiben, dass es auf ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters angepasst ist. Der Ablauf bleibt sich in etwa gleich.
  • virgo
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Aw: Umgang mit Fehlern 17 Nov 2011 19:18 #12273

Hallo,

so wie ich das sehe wäre ein Mitarbeiterfehler ja etwas das man durch "Fehlerbehebung durch eigene MA?" löst. Von daher kommt Punkt 6 nicht zum Tragen.

Was ich noch anmerken möchte, ich würde nach Punkt 7 nicht das Ende setzen sondern gemäß PDCA-Zyklus in Punkt 8 die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen prüfen.

Gruß
onovi
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Aw: Umgang mit Fehlern 18 Nov 2011 07:59 #12276

Hallo peppynullviernullzwei,

die Behandlung von Fehlern macht doch nur Sinn, wenn man nicht an den Symptomen arbeitet, sondern die Ursachen angeht. Dein Prozessablauf gibt dazu nur wenig Auskunft. Generell sollte m.E. in jedem Prozessablauf, der sich mit der Behandlung von Fehlern auseinandersetzt, die Aktivität „Ermittlung der Hauptursache“ stehen, aus der dann geeignete Maßnahmen abgeleitet werden. Das kann durchaus auch ein Reparaturauftrag sein oder so genannt werden.

Das „Fehlverhalten eines Mitarbeiters“ ist in fast allen Fällen Folge eines Fehlers aber nicht die Ursache. Die wirkliche Ursache liegt sehr oft in
- ungenügendem Training
- Überbelastung
- Unausgewogener Prozessablauf oder
- Unangepasstem Führungsverhalten des Vorgesetzten.
In jedem Falle sollte die Ursache zusammen mit dem Mitarbeiter ermittelt werden. Liegt es wirklich an ihm (z.B. Unkonzentriertheit, körperliches Unwohlsein), wird er es schon sagen und kann sicher mit der Ursache „Fehlverhalten“ leben.

Gruß,
Qualibert
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Aw: Umgang mit Fehlern 18 Nov 2011 08:06 #12277

Hallo,
der Gedanke ist verlockend - ein Reparaturauftrag für fehlverhaltende Mitarbeiter....
Wenn Du hergehst und die Sache richtig zu Ende denkst, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, daß man irgendwann mal die (wirkliche) Grundursache des Fehlers ermitten muss. Würde zumindest mal SInn machen...
Darauf abgestimmt sollte die Maßnahme zur Korrektur des Fehlers sein - es gibt keinen Grund das so genau festzulegen, wie ihr das gemacht habt - schränkt nur ein. ALso: ersetze:Repauftrag durch Korrektumaßnahme - und dann ist es Deiner Fachlichkeit anheim gestellt, die Maßnahme festzulegen - und das kann dann auh mal eine Unterweisung sein oder eine Organisationsänderung oder oder oder.
Wirkasmkeitsprüfung nicht vergessen - die ist auch wichtig.
Grüßle
T
  • tommmili
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  • Ihr seid doch nur neidisch weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen
  • Beiträge: 116

Aw: Umgang mit Fehlern 18 Nov 2011 11:02 #12280

Hi,

vielen Dank für eure Ideen und Tipps. Ich hatte den "fehlerhaften MA" nur als Beispiel genannt. Natürlich sollte der Umgang mit den Fehlern allgemein gehalten werden. Fehler gibt es ja überall.
  • peppy0402
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