Hallo,
da ich neu bin, möchte ich mich ersteinmal Vorstellen:
Ich bin neu in dem QMS Bereich, bzw seit März 2011 als Qualitätsbeauftragte berufen.
Ich habe keine Ausbildung dazu und werde diese erst im Januar 2011 beginnen können.
Als ich diesen Job innerhalb meiner Firma als Stabstelle annahm, d.h. ich habe noch ein anderes Aufgabenfeld, wusste ich noch nicht was für eine mega Arbeit/welcher Aufwand auf mich wartet.
Meine Firma ist ein mittelständiges Unternehmen ca 75 Mitarbeiter, bei dem nicht alle Bereiche zertifiziert sind.
Wir sind ein reiner Dienstleister. Stellen keine Produkte her und Entwickeln nix.
Die Zertifizierung besteht seit 1994 und wir sind nach der 9001:2008 zertifiziert.
Unser QMS ist bei der Firmengründung aus ein QMS einer wesentlich größeren Firma entstanden.
Unser Handbuch wurde über die Jahre verkleinert und verkleinert...
Jetzt stehe ich vor der Hürde bis spätestens April/Mai die komplette Dokumentation zu überarbeiten, da vieles einfach nicht mehr stimmt. Wie wir damit so lange durch die Audits gekommen sind ist mir einfach schleierhaft.
So jetzt zu meiner Frage:
Wir haben ein Formblatt "Kundenbeanstandung", auch eine Verfahrensanweisung dazu.
Da dieses Formblatt jedoch nicht so in die Bearbeitung genutzt wird, wie in der Verfahrensanweisung beschrieben, muss ich etwas ändern.
Ich überlege den 8D report zu nutzen!
1. Ist das für einen reinen Dienstleistungsbetrieb sinnvoll? Habe hier nur über die Nutzung bei Produktionsbetrieben gelesen.
2. In der DIN ist ein 8D report nicht genau benannt. Kann ich Probleme bekommen, wenn ich diesen nicht habe, aber die Punkte der Anforderungen in der DIN erfülle? Ein 8D Report ist viel genauer in der Ursachenfindung und den dauerhaften Maßnahmen. Unser Formblatt wird eigentlich nur ausgefüllt mit den Sofortmaßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle.
Gruß