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Unbedenklichkeitserklärung - Radioaktive Belastung
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THEMA: Unbedenklichkeitserklärung - Radioaktive Belastung



Unbedenklichkeitserklärung - Radioaktive Belastung 21 Jun 2011 13:54 #11248

Hallo,
an unserem Standort wird Floatglas zur Entspiegelung microgeätzt. Einer unserer Kunden verlangt nun nach der Japan-Katastrophe, daß wir ihm eine Unbedenklichkeitserklärung / Verkehrsfähigkeit abgeben, daß unsere Produkte (inkl. Verpackung) "frei von Nachweisbarer Kontamination" sei.
Kann man überhaupt bestätigen, daß irgendein Produkt "frei jeglicher Kontamination" sei? Irgendwie ist doch alles irgendwie radioaktiv. Vor Allem was bedeutet "nachweisbar"?

Welche Meinung hast du dazu?
Gruß
Frank
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Aw: Unbedenklichkeitserklärung - Radioaktive Belastung 21 Jun 2011 14:19 #11249

Servus Frank,
und ein Hallo hier im Forum.

Ich habe da etwas von Böhler kopiert:

Verhinderung von radioaktiven Kontaminationen in Stahlprodukten

Die höchst zulässigen Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden in diversen Materialien werden durch das österreichische Strahlenschutzgesetz und die dazu gehörigen Verordnungen geregelt. Auf internationaler Ebene gibt der IAEA Safety Guide RS G 1.7 radiologische Kriterien für langlebige Radionuklide in Handelswaren und Gütern vor und nennt auch Grenzwerte für alle relevanten Radionuklide.

Wir halten diese gesetzlich festgelegten Grenzwerte für unsere Produkte ein, wozu wir in unseren Einkaufbedingungen unsere Lieferanten verpflichtet haben, nur Rohstoffe und Vormaterialien "Frei von Radioaktivität" zu liefern.

Lückenlose Eingangskontrollen von Schrott und Legierungsmaterialien werden mit Hilfe von Portalmonitoren für LKW und Bahn durchgeführt.

Alle bei Böhler Edelstahl erschmolzenen Materialien werden einer Gammaaktivitätsmessung unterzogen. Würde sich bei dieser lückenlosen Prüfung tatsächlich einmal ein von uns hergestelltes Produkt als radioaktiv herausstellen, ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass es nicht an den Kunden ausgeliefert wird.

Die uns zur Verfügung stehende Messtechnik ermöglicht für das Radionuklid Co-60 den sicheren Nachweis von einer Aktivitätskonzentration weit unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert von 0,1 Bq/g entsprechend der österreichischen Strahlenschutzverordnung bzw. des IAEA-Dokuments Safety Guide RS G 1.7.


Vielleichts hilfts Dir ja.

Grüßle
Peter
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Aw: Unbedenklichkeitserklärung - Radioaktive Belastung 22 Jun 2011 07:37 #11253

Hallo,

wir messen die Radioaktivität an allen eingehenden Stahlteilen und Rohmaterialfässern, alles bekommt einen Papperl, geprüft und die Ergebnisse werden in einer Liste vermerkt. Das war nötig nachdem in Indien durch recycelte Cobalt-Geschosse konterminierter Stahl aufgetreten ist, dafür haben wir Geigerzähler angeschaft.

Da wir eine Röntgenanlage haben ist mein Chef eh Strahlenschutzbeauftragter und wir haben Grenzwerte festgelegt: Erlaubte Jahresdosisleistung für allg. Bevölkerung:
1 mSv/a --> bei 2000h/a --> 0,5 μSv/h

Wenn ihr mit Strahlung bisher nichts am Hut hattet, ist das Problem, was macht ihr wenn ihr etwas findet das verstrahlt ist? HIer muss dann ein Strahlenschutzbeauftragter greifen!

Wenn wir Werte unter 0,5µSv/h messen, zertifizieren wir, dass die Strahlung im im erlaubten Rahmen liegt.

Gruß

TamTom
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