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Belastungen aufgrund reklamierter Ware
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THEMA: Belastungen aufgrund reklamierter Ware



Belastungen aufgrund reklamierter Ware 07 Jun 2011 18:26 #11177

Hallo zusammen!

Es ist wie es scheint üblich geworden, ohne Kostenfreigabe des Lieferanten für den entstandenen Mehraufwand beim Kunden infolge einer Reklamation Belastungen zu schreiben. Ich weiß nicht... kann sein, dass ich etwas übersehen habe, aber seit wann ist so was erlaubt?! Bisher hatte ich weniger direkt mit den OEM's zu tun und der Kunde musste immer vorher die Kostenfreigabe einholen, bevor er irgendwelche Aktionen in die Wege leitet (kann ja sein, dass ich mich entscheide die Ware vor Ort selber nachzuarbeiten oder zu selektieren). Ich persönlich handhabe das zumindest mit unseren Lieferanten so, ungeachtet dessen was AGB's, QSV's usw. zitieren. Der Grund warum ich das schreibe ist, dass ein Kunde für einen n.i.O. Teil (das 30€ kostet) 2.500,00€ belastet hat, und er macht das immer wieder. Eine akzeptierte Beanstandung heisst noch lange nicht, dass man die Belastungssumme frei wählen kann, oder wie seht Ihr das? Das der Lieferant für den entstandenen Mehraufwand aufkommen muss ist mir klar, auch ein Pauschalbetrag für die Reklamationsbearbeitung ist finde ich i.O. aber was ich mit den OEM's erlebe grenzt an ...nun das sage ich an dieser Stelle lieber mal nicht. Ich bin der Meinung, dass ohne die vorherige Zustimmung des Lieferanten der Mehraufwand nicht belastet werden darf. Wie handhabt Ihr solche Fälle?

Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Spider
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 07 Jun 2011 19:51 #11178

Hallo Spider,

ich weiß nicht mit welchem OEM Sie diese Erfahrung gemacht haben und für was genau die Kosten berechnet wurden (Sortierung, Nacharbeit, Logistikosten, Bandstillstand ...) Also eine Kostenzusammensetzung würde ich auf jeden Fall einholen und mit dieser mögliche Ersparnisse für die Zukunft abklären.

Generell gilt für mich allerdings bei Sortierungen/Nacharbeit vor Ort eine Auftragserteilung durch Ihre Firma, es sei denn, es wurde in Verträgen anderes vereinbart. Häufig gibt es nur eine autorisierte Sortierfirma beim OEM, da bleibt keine andere Wahl.

Bei allem Ärger solltest Du doch die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Blickfeld haben und evtl. Kulanz zeigen. (Natürlich ausschließlich wenn es betriebswirtschaftlich vetretbar ist)


Viele Grüße
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 08 Jun 2011 06:10 #11179

Servus Spider,
hmm grundsätzlich gelten die Einkaufsbedingungen und die Qualitätssicherungsvereinbarungen mit den Kunden.

In aller Regel sind die Kosten in diesen Vereinbarungen benannt, zumindest die Mindestkosten.

Ich weiß von Formeln: Einkauspreis x Transportkostenfaktor + Ein-Ausbaukosten

Bei Fehlern die in einem Werk auftauchen, laufen Erkundungen in allen Werken weltweit an in denen die betroffenen Teile verbaut werden. Auch das ist zu bezahlen.

Dann kommen noch die Verschrottungskosten hinzu und die Kosten über Bandstillstand.

Es ist völlig gleichgültig ob ein Teil einen Cent kostet, da können leicht mal sechs stellige Summen auflaufen. Aber die sind vielleicht von einer Versicherung gedeckt?

Grüßle
Peter
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 10 Jun 2011 07:54 #11183

Hallo Spider

Leider ist das kein Einzelfall.
Diese Vorgangsweise ist mittlerweile gang und gebe.

Aus meiner Sicht ist es wichtig :

a) derartige Kosten stets im Blick zu haben
(vielen Unternehmen fällt es ja gar nicht auf...
da es oft automatisch "irgendwo" abgebucht wird
da kommen dann oft riesige Beträge zusammen...)


b) Durch geschicktes Verhandeln (idealerweise durch den Vertrieb)
kann man sehr wohl wieder wenigstens teilweise Kosten wieder zurück bekommen.
Aber da braucht man viel Geschick, Ausdauer und Geduld.


MFG E.Pauer
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 10 Jun 2011 10:57 #11184

Hi Erich,
ich denke dass diese Kosten grundsätzlich erfasst sein sollen. Wie kann ich die Qualitätskosten erfassen ohne diese Buchungen?

Ich kenne eigentlich keinen Kundenbetrieb bei dem diese Kosten nicht im QM zusammenlaufen. Hier sind in aller Regel die GF ungeheuer scharf auf die Darstellung, wie sich diese Kosten verändern.
Gleichzeitig ist das ein Schulungsansatz.

Grüßle
Peter
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 10 Jun 2011 19:21 #11186

Hallo zusammen!

Vielen Dank für den Feedback. Die Beobachtung von Hr. Pauer hat denke ich etwas damit zu, dass solche Summen belastet werden, da ich ähnliche Erfahrungen gemacht habe. Die meisten sind zu beschäftigt mit der 8D Bearbeitung und die Belastung wird mit einer Latenz von ca. 1-2 Monaten verschickt. Die GF macht die ersten 30 min. "Wind" danach wird die Belastung bei der Buchhaltung abgelegt und fertig. Aktuelle Reklamationen sind wichtiger und so wird es einfach nicht weiter hinterfragt. Belastungsauswertungen habe ich ebenfalls in den wenigsten Firmen gesehen.

Was die Kulanz angeht, ist es so eine Sache. Man ist teilweise mit der Reklamation an sich schon kulant. Da meistens subjektive Merkmale beanstandet werden (dekorativer Bereich), da sagt man "komm ... verschrotte das Teil und machen nicht lange dran rum" wer will schon seinen Kunden wegen paar € ärgern. Die Kulanz ist also ziemlich einseitig ... zu dem Zeitpunkt weiß man ja auch nicht, wie viel der Kunden Belasten wird.

Was man alles Belasten kann, ist mir leider klar . Man kann auch so weit gehen und die Lagerfläche x Tage in Rechnung stellen ... meine Meinung nach hat das aber mit einer "Gesunden" Lieferanten - Kundenbeziehung wenig zu tun.

Der Schwerpunkt meiner Frage lag jedoch auf die Kostenfreigabe (vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt). Ich bin immer noch der Meinung, dass der Kunde nicht einfach so belasten kann/darf trotz Einkaufsbedingungen usw. Er muss vorher schon mitteilen was er alles machen muss z.B. 20 Std. Mehraufwand weil 20 Teile x 1 Std. pro Teil x Stundensatz. Ich hätte vielleicht mit meinen Mitarbeitern die gleiche Arbeit in 2 Stunden erledigt. Nun genau hier liegt meiner Meinung nach das Problem, denn ein mal belastet ist das Geld weg. Bis man eine Gutschrift erwirkt hat, vergehen Monate (wenn es überhaupt so weit kommt), und dies ist wiederum mit Ressourcen verbunden, die man meistens nicht hat. Hierfür eine elegante Lösung zu finden denke ich ist es fast unmöglich.

Gruß
Spider
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 11 Jun 2011 06:52 #11190

Servus Spider,
Belastungen kann man in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist widerpsprechen. Das steht auch in den Vereinbarungen.

Große Zulieferer haben pro Werk einen Mitarbeiter im Bereich QM abgestellt der seine Priorität auf genau dieser Aufgabe hat. Solche Zulieferer haben ihren Hauptsitz meist in den USA. Dort liegt der Focus jeden handelns auf dem Dollar.

Grüßle
Peter
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 15 Jun 2011 08:59 #11202

Hallo!

Es ist aber nicht besonders sinnvoll, nach Monaten irgendwelchen ominösen Belastungen widersprechen zu müssen, wenn man die Kosten möglichst früh hätte beeinflussen können.

Oft wird einem zwar gar nicht mehr die Zeit zur Nachbesserung gegeben, so eng wie viele Termine heutzutage sind, so dass die Sonderfahrten etc. teuerer kommen, als wenn extern nachgearbeitet wird, aber ein wenig Kontrolle darüber sollte schon noch sein. Allein um eine gewisse Willkür zu vermeiden.
Gerade wenn man unterstellt, wie gut sich vielleicht der eine oder andere OEM-Qualitäter mit den angesiedelten Aussortierfirmen versteht.

Gruß
  • kesho
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 15 Jun 2011 10:37 #11203

kesho schrieb:
Hallo!

.........
Gerade wenn man unterstellt, wie gut sich vielleicht der eine oder andere OEM-Qualitäter mit den angesiedelten Aussortierfirmen versteht.

Gruß


Servus kesho,
genau darum geht es.

Grüßle
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Aw: Belastungen aufgrund reklamierter Ware 15 Jun 2011 11:08 #11206

Hallo,

ich wollte noch einmal ganz deutlich ausrücken:

- es war nicht gemeint, dass eine besondere Beziehung zwischen Sortierfirma und OEM besteht
- es war auch nicht gemeint, dass die Kosten auf diesem Weg akzeptiert werden müssen.

Es sollte bei dieser Betrachtung auch ganz klar zwischen OEM, Art der Beanstandung (Feld oder 0-km), angefallen Kosten etc. unterschieden werden. Jeder kommt aus einem anderen Bereich, ich beispielsweise akzeptiere keine Reklamation aus Kulanz, denn die Teile meiner Firma sind Funktions- und Sicherheitsrelevant.Damit würde ich diverse Prüfungen in Frage stellen, abgesehen von den daraus resultierenden Abstellmaßnahmen.

Spider, falls sie genau wissen wollen, wie das in Ihren Verträgen bzgl. Kosten definiert ist, nehmen Sie doch Einblick in diese und falls abweichend, ist dies doch die beste Verhandlungsbasis und im Sinne von lessons learned eine Aufgabe für den Vertrieb.

MFG
  • Charlotte
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Letzte Änderung: 15 Jun 2011 11:11 von Charlotte.
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