Hallo Despe,
Alleine die Vorgabe AQL=0 mit Annahmezahl und Rückweisezahl reicht da erst einmal nicht aus.
Ich vermute mal ihr wollt nach AQL 0,065 prüfen - hier wäre die Prüfebene noch interessant, denn diese definiert zusammen mit der AQL Zahl den Musterumfang (also Anzahl der zu prüfenden Teile)
Die Prüfung muß vom QMB über Prüfanweisung/Prüfplan definiert sein und die Prüfer müssen geschult sein (der QMB schult die Prüfer ausgehend von den Anforderungen des Prüfplans/ der Prüfanweisung).
So...nun sind die Prüfer geschult und die Prüfanweisung ist vorhanden - was nun?
Nun ja...einfach das tun, was auf der Prüfanweisung steht...
Was muß draufstehen: Abgesehen von den Formalitäten, wie freigegebene Stelle, Ersteller etc. muß der Geltungsbereich enthalten sein (damit Du weißt, daß Du etwas du tun hast), es muß die Prüfmethodik enthalten sein (damit du weißt, was Du zu tun hast) , die Prüfmittel müssen enthalten sein (damit du weißt mit was DU prüfen sollst) und es muß definitiv auch die Dokumentation enthalten sein (=Prüfaufzeichnung) inkl. ein Reaktionsplan (ich komm weiter unten darauf zu sprechen)
Die Dokumentation ist so eine Sache - es gibt viele QMBler, die sich auf indirekte Aufzeichnungen verlassen, also die Prüfung ist durchgeführt, wenn Dokument B (z.B. Lieferschein) erstellt wird - damit ist Dokument B (Lieferschein) die Prüfaufzeichnung von der Warenausgangsprüfung.
Meine Meinung dazu: Das ist Murks und sollte auch als Murks behandelt werden, denn der QMBler hat scheinbar mehr Gedanken an "Hintertürchen" verschwendet als an eine gescheite Infrastruktur. Manche mögen es auch "kreative Argumentation" nennen...nun ja...
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Also...erst einmal musst man hier mal strikt trennen zwischen PRODUKTSTATUS und AUFZEICHNUNG.
Die AUFZEICHNUNG ist die "Beweisführung" der erfolgten Prüfung inkl. Ergebnisdarlegung. Das Ergebnis ist auch die Vorgabe, ob gemäss Reaktionsplan etwas unternommen werden muß bzw. was unternommen werden muß. Da mann Beweise auch Jahre später noch brauchen kann, muss die Prüfaufzeichnung schriftlich sein und sie muß auch aufgehoben werden. (berühmte Aufzeichnung ist hier z.B. der EMPB)
Der PRODUKTSTATUS ist das zweifelsfreie Erkennen des "Produktzustandes", damit Verwechslungen ausgeschlossen werden - und zwar kategorisch. Nicht gegebene SATUSDARSTELLUNGEN sind ein absolutes NO-GO.
Auch wenn mancher Auditor es anders sieht - mir ist eine Vorgabe zur Nutzung und die durchgängige Nutzung von gut sichtbaren roten SPERRZETTELN lieber als ein in der letzten Ecke vorhandenen Sperrraum zu dem keiner richtig hingeht weil es a) zu weit weg ist und b) schlecht sichtbar ist.
Aber egal...meine Meinung
Um deiner Frage ein Fazit zu geben: DU brauchst eine Prüfanweisung inkl. Schulung und bei der Trennung der Teile MUSS gut sichtbar zwischen "i.O." und "n.i.O." unterschieden werden können.
Hoffe, daß ich deine Fragestellung beantworten konnte.
CHEERIO!! Und viel Glück! (Braucht man als Qualitäter auch...)