Hallo tam tom,
so ganz prinzipiell: immer wenn Du bemusterst oder requalifizierst, musst Du die Fähigkeit des Prozesses nachweisen. Besser: per Langzeitnachweis (SPC), geht aber nur bei der zeitlich bedingten Requalifikation.
Weniger guut: Kurzzeiterhebung, also MFU. Geht aber immer: neuteil, Umzug, Lieferantenwechsel,und - Generalüberholung. Das ist so ein Thema, zu dem man sich was ausdenken kann und der Auditor es dann immer besser weiss.
Wenn also ma´ßgebliche Umfänge an Werkzeug und oder Maschine überholt oder ausgetauscht wurden, ist per MFU die Eignung neu nachzuweisen. Aber was "maßgebliche Teile" sind- das kann niemand so richtig sagen. Ich hab allemal ge-mfu-t bei Spindelüberholung (Bohren, fräsen, schleifen...) , Austausch Spritzaggregat (Spritzgießen) und bei Werkzeugkomplettüberholungen. Bei Werkzeugen ist es auch ganz gut als Abnahmekriterium für die Generalüberholung zu verwenden.
Hilft das so?
Grüßle
T