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CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level
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THEMA: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level



CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 22 Okt 2010 09:18 #9259

Hallo,

für unseren Kunden steht die Bemusterung nach PPAP Level 3 an.

In den Zeichnungen ist als einziges CC-Merkaml die Schwerentflammbarkeit hinterlegt.

Da wir lediglich assemblieren (Kabelkonfektionär) stellt sich jetzt für mich die Frage, muss die Schwerentflammbarkeit auch für alle metallischen Teile nachgewiesen werden? (Z.B. Kontakte)

Vielen Dank für ein Feedback.

Einen schönen Tag wünscht

Michael W.
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Letzte Änderung: 22 Okt 2010 09:18 von MichaelW..

Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 22 Okt 2010 11:16 #9264

Servus Michael,
diese Merkmal gilt natürlich für Werkstoffe die "brennbar" sind. Darunter fallen natürlicherweise (fast alle) Metalle nicht.

Es dreht sich hier um die Ummantelungen der Kabel. Aber auch um die Stoffummantelungen und Kennzeichnungskleber oder Stoffe oder Anhänger.

Grüßle
Peter
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 22 Okt 2010 11:20 #9265

Danke für die Info

ich bin ein wenig erleichtert - nicht immer sind physikalische Eigenschaften, die zwar allen bekannt sind, in der Automobilindustrie als selbstverständlich anzusehen...

Es erleichtert mir auf jeden Fall die Arbeit

Viele Grüße

Michael W.
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 22 Okt 2010 12:33 #9266

Guten Tag,

es sollte beachtet werden, ob Sie als Konfektionär die Kabel vom Kunden beigestellt bekommen (Risioko beim Kunden) oder ob Sie die Kabel kaufen, mit Klemmen versehen und als Fertigprodukt verkaufen.
Dann übernehmen Sie zunächst das Risiko bzgl. Entflammbarkeit und müssten die Haftung mit z.B. Verträgen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen mit dem Kablellieferanten definieren.
Haben Ihre Klemmen keine Kunststoffisolierungen?


Mit freundlichen Grüßen
aus dem Nahetal
Sonntag
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Mit freundlichen Gr

Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 22 Okt 2010 12:45 #9269

Hallo Herr Sonntag,

Am Kabelbaum selbst sind einige Kunststoffteile verbaut (Bodyclips, Kabelbinder, Gehäuse und Umwicklungsband). Für diese Komponenten liegt auch der Nachweis zur Schwerentflammbarkeit vor für unser PPAP vor. Ebenfalls wird für diese Teile mit jeder Sendung ein Materialbericht der Produktionscharge angefordert um dass CC-Merkmal während der Serie auch dokumentieren zu können (dies werden wie von Ihnen auch vorgeschlagen, direkt vertraglich festhalten).

Mir geht es hauptsächlich um die reinen Metallteile wie zum Beispiel die Kontakte (Terminals).

Dennoch vielen Dank für Ihren weiteren Tipp bezüglich der Vertragsgestaltung

Einen schönen Tag wünscht

aus Thüringen

Michael W.
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 25 Okt 2010 07:07 #9285

Hallo Michael,
insoweit hast Du recht: Sinnfälligkeit ist nicht immer der Automobilisten Paradedisziplin. Und aus dem Land, in dem es üblich ist, Haustiere in der Mikrowelle zu trocknen, kommt die ganz einfache Vorgabe: wenn es Bestandteil der Zeichnung (resp sonstige Spezifikation) ist, ist es zu prüfen. Die FMVSS und Konsorten bezüglich Brennbarkeit beziehen sich nämlich immer auf das ZSB. Wenn es also spitz aif Knopf geht reicht es nicht, nachzuweisen, daß die Einzelteile nicht flott abfackeln, sondern daß das auch für den Zusammenbau gilt.
Kaum zu glauben, aber es gibt Fälle, da macht das Sinn: Wenn ein Kunststoff, geprüft an Probekörpern (entspricht der Schwerentflammbarkeit in der Materialspezifikation)die Prüfung locker schafft, entwickeln sich Flächenbrände aus eben dem Material, wenn man daraus löchrige Sachen wie z.B. Lautsprecherabdeckungen hergestellt hat.
Im Interesse der Rechtssicherheit solltes Du zumindest mal in Betracht ziehen, das Merkmal wenigstens einmal beispielhaft am ZSB zu prüfen. Nicht wegen der Sinnfälligkeit, aber wegen der Rechtssicherheit.
Grüßle
T
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 25 Okt 2010 07:36 #9287

Servus Tom,
ich würde jetzt aber mal die Kirche im Dorf lassen wollen.

Der Kabelbaumhersteller hat mit seinem IMDS Eintrag und der laufenden Serienprüfungen schon genug am Hut. Meiner Meinung nach reicht das auch so und es wird auch nicht weiter gefordert.

Diejenigen die die Kabelbäume dann einbauen in z.B. Innentüren, Bodengruppen, Dachhimmel, Sitze und so weiter, machen dann ab und an tatsächlich solche wie von Dir beschriebenen Prüfungen.

In aller Regel erhält ein Kabelbaumhersteller ausser der Zeichnung seines Kabelbaum nichts. Bei großem Glück haben die Auftraggeber manchmal echtes Anschauungsmaterial beigestellt. Damit lassen sich die beschriebenen Prüfungen leider nicht durchführen.

Dann bin ich der Meinung, dass bei solchen wie von Dir beschriebenen Prüfungen, die Hersteller am dransten sind, weil die wollen die Produkte schließlich in ihren Waren haben und tragen somit die Verantwortung für die Wechselwirkungen.

Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 25 Okt 2010 09:27 von pefiULM. Begründung: Ergänzung

Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 26 Okt 2010 06:07 #9291

Hallo zusammen,

nur dass ich das richtig verstehe:

CC = Critical Characteristics

Heisst, soweit ich mich erinnern kann, daß der Hersteller hierfür eine Prozessfähigkeit nachweisen muß.

Wie soll das mit der Schwerentflammbarkeit gehen ?

Wollt Ihr 50 Kabelsätze abfackeln ??

Die Schwerentflammbarkeit ist m.E. eine gesetzliche Forderung und muss mind. für Innenraumteile sowieso erfüllt werden (bsp. FMVSS302).

Kann ein Kabelbaum der keine andere Funktion hat, als den Stromfluß im Fzg. zu gewährleisten, wirklich mit einem CC belegt werden ? Für Airbagmodule, Bremsen, Gurtstraffer oder Sitzbelegungserkennung kann ich das alles verstehen....

Ggf. solltet Ihr auf Euren Kunden zugehen und Ihm anbieten anstelle des CC-Merkmals 2 - 3 SC´s zu vergeben (z.B. dimensionelle Anbindungspunkte)

Bitte um Info, ob ich richtig liege

Gruß
Rainer
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 27 Okt 2010 09:01 #9321

Hallo Peter,
was möchtest Du? Kirche im Dorf lassen oder Autozulieferer sein? Beides gleichzeitig geht nicht
Das CC-Merkmal und die Vorschrift (FMVSS 302, TL 1010, DBLxxx oder was auch immer) sind Zeichnungsbestandteil, in diesem Zusammenghang von "nicht weiter gefordert" zu reden ist richtig - aber DAS ist gefordert: die Einhaltung der Spezifikation ist nachzuweisen.
Hat es jemals einen OEm wirklich interessiert, wieviel Aufwand dahinter steht?
Rainer (der sonstmir aus Gewohnheit und wann immer möglich mit Freude widerspricht)bringts auf den Punkt: Gesetzliche Vorgabe (daher auch das critical: sicherheitsrelevant und /oder gesetzliche Vorgabe) in Verbindung mit CC-Merkmal bedeutet, daß sogar eine Prozessfähigkeit nachzuweisen ist.
Und so schrill es sich anhört: es macht Sinn, es zu machen, wenn es schon gefordert ist. Die Angelegenheit hat einen zweiten Aspekt, nämlich Thema Produkthaftung. In einem Produkthaftungsfall wird nämlich nicht geprüft, ob die gestellten Forderungen Sinn machen, sondern nur und ausschliesslich ob sie eingehalten wurden. Wenn nicht: abschliessen und heim gehen, das Licht schaltet dann der Stromversorger schon ab.

@Rainer: das CC einfach zu ersetzen funzt nicht: eine gesetzliche Grundlage ist per Definition immer ein CC, und - leider - frei von der Option "ignorieren". Geht also nicht anders.
Ich versuch das ab und an im Bereich der Strassenverkehrsordnung, aber die vollziehenden Beamten sind vollkommen uneinsichtig bezüglich meiner Argumentation, daß man durch diese Kurve auch gefahrlos viel schneller durchkommt. Die Kosten der Belehrung sind allerdings recht gesalzen...
grüßle
Thomas
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Re: CC-Merkmal zur Schwerentflammbarkeit in PPAP Level 27 Okt 2010 09:30 #9323

Hallo Tom,

ich meinte ja nicht ersetzen, da Ihr die gesetzliche Vorgabe doch sowieso erfüllen müsst.

Was ich meine ist, dass ein Kablebaum ansich kein Sicherheitsteil darstellt. Denn ansonsten müsste jedes andere Bauteile, welches nur ansatzweise brennbar ist, mit dem Selben CC definiert sein.

CC (eine Eigenschaft, die kritisch bzw. sicherheitsbezogen ist).

Ich rede hier nicht davon gesetzliche Forderungen zu umgehen (IMDS und REACH sind ja auch gesetzliche Vorgaben), vielmehr meinte ich, mit dem Kunden zusammen zu klären, ob die Erfüllung der Brennbarkeit nicht hinsichtlich der gesetzlichen Forderungen ausreicht (das wäre dann einmal im Jahr der Nachweis). Eine Darstellung einer Prozessfähigkeit für dieses CC stelle ich mir schwierig vor, da es hier viele manuelle Einflüsse gibt (Genauigkeit der Probekörper, Aufspannen der Probekörper, Zeitmessung, usw.)

Ich wollte Dir diesmal nicht wirklich widerprechen, nur einen Anreiz geben, das Szenario aus anderer Sicht zu betrachten.



Freundliche Grüße
Rainer
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