Guten Tag,
vermutlich wird hier aneinander vorbeigeredet. Hier meine Sichtweise mit dem Versuch zur Klärung:
Sie schreiben je nach verwendetem Formular der Prozess-FMEA in einer Zeile
Fehlerfolge Fehler Fehlerursache Vermeidungsmaßnahme Entdeckunsgmaßnahme
Somit haben Sie für jede Fehlerursache eine Vermeidungsmaßnahme und für jeden Fehler eine Entdeckungsmaßnahme (Das war wahrscheinlich mit der Antwort von pefiULM gemeint).
Nachdem Sie AxBxE = RPZ ermittelt haben, kommt wahrscheinlich Ihre Frage, ob unabängig vom RPZ-Wert immer weitere Abstellmaßnahmen zu definieren sind.
Es gibt OEM aus den USA, die fordern bei P-FMEA monatliche Maßnahmenpläne, bis ein RPZ von 40 erreicht wird.
Eine derartige pauschale Forderung ist sicher nicht sinnvoll und sie sollte vom Lieferanten vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden.
Meine Empfehlung ist, sich den VDA Band 4 anzuschauen.
Im Kapitel Risikobewertung werden diverse Ansätze beschrieben, wann weitere Maßnahmen festgelegt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag