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THEMA: Ablage von Arbeitsanweisungen



Ablage von Arbeitsanweisungen 18 Aug 2010 13:16 #8663

Hallo,

wie ist die Ablage von Arbeitsanweisungen geregelt?

Die TS macht da ja nur folgende Aussage:

7.5.1.2
"... Diese Arbeitsanweisungen müssen zum Gebrauch am Arbeitsplatz verfügbar sein."

Reicht es aus, wenn die Arbeitsanweisungen in der Produktion verfügbar sind oder müssen diese in einem bestimmten Umkreis (und was ist da sinnvoll) des Arbeitsplatzes sein?

Ich glaube, dass hier jeder Auditor seinen eigenen Ermessensspielraum hat.

Was sind eure Erfahrungen?

Beste Grüße
Thorsten
  • Thor79
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  • Beiträge: 472

Aw: Ablage von Arbeitsanweisungen 18 Aug 2010 13:46 #8667

Thorsten,
die AA können z.B. auch bei den Einrichtungsteilen liegen, soll heißen wenn die Linie umgerüstet werden liegen die AA direkt bei den Vorrichtungen und werden mit diesen gewechselt und bleiben an der Linie bis wieder gewechselt wird.

Gruß
Wolfgang
  • WolfgangA
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Ablage von Arbeitsanweisungen 18 Aug 2010 19:33 #8671

Hallo,

meiner Erfahrung nach ist es unerheblich wo die AA konkret liegen oder ob diese im System geöffnet werden können. Sie sollten in jedem Fall mit einem vertretbaren zeitlichen Aufwand erreichbar sein. Falls die AAs häufig von den MA in der täglichen Arbeit anzuwenden sind, sollten diese möglichst direkt am Arbeitsplatz verfügabr sein.

Entscheidend ist jedoch, dass die MA wissen wo die AA liegen, diese kennen und die AA mit den tatsächlichen Abläufen übereinstimmen. Auf Frage des Auditors müssen die MA auf die AA verweisen können und diese auffinden, wo auch immer diese verfügbar sind. Zudem sollten Sie den gerade auditierten Arbeitsschritt in der AA ohne weiteres zeigen und erläutern können.

Auditoren prüfen auch gern, dass ein Schulungsnachweis vom gerade auditierten MA für die aktuelle Revision der AA vorliegt.

Viele Grüße
Andreas
  • Formazin
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Aw: Ablage von Arbeitsanweisungen 30 Aug 2010 09:42 #8759

Hallo,

ich gehe mit Andreas völlig konform.

Wenn Ihr Unternehmen natürlich sehr viele gleiche Prozesssteps hat ( z.b. viele gleiche Spritzgußanlagen, etc.) dann macht es sicherlich Sinn diese AA zentral aufzubewahren ( z.B. Schichtführerbüro). Der MA muss allerdings wissen, wo diese AA ist und muß auch Zugriff haben zu dieser zentralen Ablage.

Da die meisten AA, Verpackungsanweisungen, Wartungsanweisungen, Fehlerkataloge, etc. jedoch artikel- oder tätigkeitsbezogen sind macht es an sich Sinn, diese wirklich am Arbeitsplatz auszuhängen - ggf. in einem festgelegten
"Paket"

Freundliche Grüße
Rainer
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  • Beiträge: 674

Aw: Ablage von Arbeitsanweisungen 31 Aug 2010 07:37 #8766

Hallo jetzt möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben.

Bei diesem WauSetter sitzt man wirklich gerne vor der Kiste.

Ich hab da ein paar unterschiedliche Verfahren kennengelernt.

:Mittelständler Metallverarbeiter, hauptsächlich Stanz- und Folgeverbund Arbeitsgänge.
AA ist Bestandteil des Arbeitsauftrags (Seite 2), damit ist sichergestellt dass die Info immer "am Mann" ist.

:Tier 1 Kunststoffverarbeiter, Hinterschaumteile, Antiknarzauftrag, Stanzarbeiten, Tiefziehteile.
AA ist an jeder Arbeitsstation fest installiert (angeschraubt!), in der Regel in der Nähe der Bedienpulte oder der Zweihandauslöser. Diese Dokumente unterliegen dem Änderungsdienst und werden regelmäßig auf Vorhandensein und Richtigkeit geprüft. (Schichtleiter zu Beginn jeder Schicht.)

:Mittelständler Kunsstoffverarbeiter Spritzguß, Maschinen die 7 Jahre das gleiche Teil in drei Schichten produzieren, Notfallmaschinen, die dauernd andere Teile produzieren, 23 weitere Engels die alle paar Tage umgerüstet werden.
Hier liegen an zwei Maschinen die AA aus und sind an die Kette gelegt. Bei den anderen bringt der Vorarbeiter die AA mit und unterweist die Maschinisten und lässt sich die Unterweisung quittieren. Dann kommen die Unterlagen zum Auftrag und wandern bis zum Versand mit um dann in den Tiefen des Betriebs in Ordnern zu verschwinden.

Meiner Meinung nach erfüllen diese Betriebe alle die TS3, ich würde keinen kritisieren wollen, denn jeder lebt eben sein System, das sich im jeweiligen Betrieb eingespielt hat.

Grüßle
Peter
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Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)
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