Hallo Reni,
euer Lieferant hat recht. Die Tolerierung in Bezug auf eine Abnutzungstoleranz ist in einer Vorschrift festgelegt.
In diesem Fall hat der Gewindegrenzlehrdorn M8-6g folgende Tolerierungen:
Die Gutseite ist mit Kleinstmass 7,177 mm,Grösstmass mit 7,204 mm (Toleranz 0,027 mm) ausgelegt.
Die Ausschusseite ist mit Kleinstmass 7,337mm, Grösstmass 7,359 mm (Toleranz 0,022 mm)
Name der Richtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618 Blatt 4.8
Eine Liste der aktuell verfügbaren Blätter dieser Richtlinie ist im Internet unter
www.vdi.de/richtlinien abrufbar.
Im Prinzip ist ist es somit möglich, dass aufgrund der Abnutzung,innerhalb der Toleranz, und einem neuen Messmittel, das am Grösstmass liegt schon Ergebnisunterschiede auftreten können.
In diesem Fall ist es auch von grosser Wichtigkeit mal in Erfahrung zu bringen wie aktuell die Prüfmittelkalibrierung bei euerem Lieferant ist und ob er ein Überwachungsbericht hierzu vorlegen kann.
Hoffe, hiermit geholfen zu haben.
Gruss
Cooper