Hallo Harald,
hier hab ich gerade gegoogelt:
Bereits heute ist jeder Maschinenhersteller verpflichtet, auf Verlangen der Aufsichtsbehörden die CE-Dokumentation zu seiner Maschine vorzulegen. Die neue Maschinenrichtlinie fordert ab Ende 2009 darüber hinaus die Benennung “der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen” in der Konformitätserklärung.
Somit werden die ohnehin bestehenden Aufgaben zur Bereitstellung der CE-Dokumentation nun auf eine bestimmte Person gebündelt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte die technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen können. Dazu benötigt er ein solides Grundwissen über Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und die damit verbundenen Dokumentationspflichten.
Wie in anderen Bereichen auch, davon gehe ich aus, ist auch der Hersteller von Teilen einer dokumentationspflichtigen Maschine zum Gleichen verpflichtet. Das mit der Begründung, dass Teile einer Maschine ein Ganzes ergeben.
Nach welcher Norm seid ihr zertifiziert? Normalerweise stehen solche Forderungen auch in den Kundenforderungen, sprich Anfragen, Aufträgen, Lastenheft.
Grüßle
Peter