Hallo Tamara,
nach nochmaligem lesen (wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer's dann auch noch versteht ist Sieger

) ist mir dein Problem, wenn es denn überhaupt eins sein sollte, klar geworden.
Du hast kein Problem mit dem Ermitteln der Messunsicherheit, sondern Du weisst nicht wie du deine Messmittel kalibrieren bzw. bewerten sollst. Nach dem Lesen der VDI-Richtlinie war mir erst klar wo Du das Problem siehst.
Angabe in der Richtlinie: "4.3 Die Prüfentscheide "verwendbar", "unbrauchbar" und "Entscheidung auf Grundlage betriebsspezifischer Regelungen" richten sich nach den zulässigen Werten (ggf. den werksinternen gültigen Grenzwerten) unter Beachtung der Messunsicherheit beim Kalibrieren"
Die Richtlinie schlägt nur vor wie zu kalibrieren ist. Deine für eure Firma anwendbare Kalibrieranweisung erstellst Du selbst.
Ich habe für unsere Firma eine werksinterne Kalibrieranweisung erstellt, die an die VDI-Richtlinie 2618-9.1 angelehnt ist. Ich habe dazu ein Kalibrierset angeschafft, welche folgende Endmaße und Einstellring(e) beinhaltete: Endmaß 41,3mm, Endmaß 131,4mm und den Einstellring ø25mm. Dieses Set gibt es fertig zu kaufen aber mann kann sich die Endmaße selbst zusammen stellen. Zusätzlich habe ich noch einen Einstellring ø3,1mm angeschafft, da wir oft kleine Innen-Durchmesser zu messen haben.
Die Vorgabe die Messschieber zu entmagnetisieren wird bei uns nicht durchgeführt, da wir Digital-Messschieber einsetzen, deren Elektronik durch die Entmagnetisierung beschädigt werden kann.
Die Messung wird wie in der Richtlinie vorgeschlagen durchgeführt. Bei der Aussenmessung drei Messungen. 1 Messung innen in Nähe an der Messschiene, 2. Messung in der Mitte der Messflächen, die 3. Messung Aussen an den Messchneiden. Dann 2 Messungen mit den Innen-messschneiden, 1 mal den großen Einstellring und 1 mal den kleinen Einstellring. Dann je 1 mal die Tiefenmesstange und die Stufenmesseinrichtung.
Die Messergebnisse werden bei der Aussenmesseinrichtung als Mittelwert berechnet und gegen eine intern festgelegte Fehlergrenze verglichen. Die von der Richtlinie vorgeschlagene Fehlergrenze von 20µm bei einer Auflösung haben wir übernommen aber die Berücksichtigung der Messunsicherheit wird nicht durchgeführt, da die Unsicherheit bei der Ablesung des Messwerts schon mindestens 5µm beträgt.
Zur Erklärung: Der Messchieber hat eine Auflösung von 0,01mm. Bei einem wahren Wert von z.B. 10,005mm würde der Messschieber 10,01mm anzeigen. Das ist die Ableseunsicherheit. Die Kalibrierfähigkeit würde dadurch herabgesetzt werden. Solltest Du die Messunsicherheit dennoch berücksichtigen wollen, kannst du aus einer für dich angemessenen Anzahl von Messungen (mind. 3 bis meiner Meinung nach ausreichenden max. 10 Messungen) die Standardabweichung ermitteln. Die Standardabweichung erweiterst (multiplizierst) Du dann mit dem Faktor k=2 und hast die Erweiterte Unsicherheit des Messmittels (ohne Berücksichtigung von anderen Einflussfaktoren des Budgets wie z.B. den Einfluss der Wärmeausdehnung oder des Luftdrucks). Deren Einfluss ist bei einem Messschieber sowiso so gering, das sie zu vernachlässigen sind. Die Messergebisse aus der Kalibrierung plus der Unsicherheit dürfen die festgelegte Fehlergrenze dann nicht überschreiten.
Als Beispiel: Du hast eine Unsicherheit mit k=2 von 0,005mm ermittelt, bei der Kalibrierung mit den Aussenmessschenkeln eine Abweichung von 0,01mm vom Nennwert. Dann hast Du ein Gesamtergebnis von 0,015mm und der Wert wäre dann noch innerhalb von der VDI-Richtlinie vorgeschlagenen 20µm, also wäre das Messmittel verwendbar.
Also lange Rede kurzer Sinn: Selber eine für euch akzeptable Kalibrieranweisungen mit akzeptablen, euren Messaufgaben angepassten Fehlergrenzen mit oder ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit festschreiben. Eine Vorlage für ein Werkskalibrierprotokoll erstellen. Die dazu notwendigen Kalibriernormale beschaffen und schon kanns mit dem kalibrieren losgehen.
Ich habe dir auch noch die DKD-Richtlinie angehängt.
Gruss
Taurus
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