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Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer
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THEMA: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer



Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 28 Okt 2009 12:58 #5594

Wir sind aufgrund kundenspez. Forderungen (ZF) aufgefordert, den Wechsel eines Unterauftragnehmers anzuzeigen bzw. zu bemustern.

Gilt dies auch beim Einsatz von Normmaterialien wie z.B. beim Einsatz eines neunen Liefernaten für den Werkstoff 1.1248 C75 S?

Wir härten diese Materialien bei uns im Haus.


Gruß
Hitower63
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 28 Okt 2009 23:18 #5597

Hitower63 schrieb:
Wir sind aufgrund kundenspez. Forderungen (ZF) aufgefordert, den Wechsel eines Unterauftragnehmers anzuzeigen bzw. zu bemustern.

Gilt dies auch beim Einsatz von Normmaterialien wie z.B. beim Einsatz eines neunen Liefernaten für den Werkstoff 1.1248 C75 S?

Wir härten diese Materialien bei uns im Haus.


Gruß
Hitower63


Hall Hitower63,
JA!!!!
Grüßle
Peter
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 29 Okt 2009 10:52 #5611

Hi,

neue Unterlieferanten sollten generell angezeigt werden.
Ob ich als Umformer allerdings jeden Materialzulieferer anzeige weiss ich nicht.

Vorallem im Bereich "Draht" für z.b. "Schrauben" halte ich das für unnötig, hier
sollte es dem Kunden auch egal sein. Wichtig ist aber, dass der Stahlzulieferer
vom Schraubenfertiger entsprechend als "Fähig" eingestuft wird...

In Deinem Fall hast Du Dir die Antwort aber doch schon selbst gegeben, wenn der
Kunde das verlangt - machen!!!
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 31 Okt 2009 10:06 #5628

Hallo,

ich stimme meinen Vorrednern zu und möchte noch hinzufügen, dass man gerade bei Werkstoffen sehr vorsichtig sein muss.
Schöne Beispiele sind:
- Eine Schraube wurde durch eine "gleiche" Schraube aus dem Baumarkt ersetzt, weil gerade keine da waren -> Bruch der Schraube = Katastrophe
- Ein Material wurde von einem anderen Lieferanten geliefert -> Funktionsproblem; vorher war das Material in der Spezifikation eingegrenzt (es wurde immer an der unteren Toleranzgrenze geliefert)
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Karl Stanger
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 31 Okt 2009 13:41 #5629

Hallo,

grundsätzlich gilt die Meldepflicht für alle beim Endprodukt eingesetzten Positionen. Inwiefern Ausnahmen zulässig sind, ist mit dem Kunden zu klären.

Gruss
Taurus
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vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken
es mit leerem Kopf zu tun..... \"

Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 01 Nov 2009 12:32 #5631

Taurus schrieb:
Hallo,

grundsätzlich gilt die Meldepflicht für alle beim Endprodukt eingesetzten Positionen. Inwiefern Ausnahmen zulässig sind, ist mit dem Kunden zu klären.

Gruss
Taurus


Hallo zusammen,
es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen. Wenn sich jemand nicht daran hält, beginnt durch eine Meldung (Hauptabweichhung) an seinen Zertifizierer seine Dezertifizierung. Grundsätzlich hat er diese Hauptabweichung selbst zu melden.

Also: Bitte noch nicht einmal daran denken in irgendeiner Weise so zu handeln.

Grüßle
Peter
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 03 Nov 2009 11:09 #5658

pefiULM schrieb:

"Hallo zusammen,
es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen. Wenn sich jemand nicht daran hält, beginnt durch eine Meldung (Hauptabweichhung) an seinen Zertifizierer seine Dezertifizierung. Grundsätzlich hat er diese Hauptabweichung selbst zu melden.

Also: Bitte noch nicht einmal daran denken in irgendeiner Weise so zu handeln.

Grüßle
Peter "

Hallo Pefi,

grundsätzlich sind die Forderungen des Kunden massgeblich bei Bemusterungen beim Wechsel des Unterauftragnehmers. Hat z.B. der Kunde mehrere Materiallieferanten für das Material des zu bemustenden Bauteils freigegeben, kann mit dem Kunden eine Vereinbarung zum Wechsel des Materials getroffen werden ohne eine Benachrichtigung des Kunden durchführen zu müssen (s. VDA Band 2). Alles was zwischen Kunden und Aufragnehmer vereinbart wurde und so durchgeführt wird, führt garantiert nicht zu einer Hauptabweichung und schon gar nicht zu einem Zertifikatsentzug. Bei einem Zertifikatsentzug müssen schon einige Sachen mehr zusammenkommen (Erfahrung).

Also, immer schön tief durchatmen und nicht aufregen.

Gruss
Taurus
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Aw: Bemusterungsprflicht Wechsel Unterauftragnehmer 03 Nov 2009 15:41 #5661

Hitower63 schrieb:
Wir sind aufgrund kundenspez. Forderungen (ZF) aufgefordert, den Wechsel eines Unterauftragnehmers anzuzeigen bzw. zu bemustern.

Gilt dies auch beim Einsatz von Normmaterialien wie z.B. beim Einsatz eines neunen Liefernaten für den Werkstoff 1.1248 C75 S?

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Gruß
Hitower63


Hallo Taurus,
ich glaube mal die Eingangsfrage sagt alles aus, eigentlich.

Hallo Hitower63,
melde auf jeden Fall und bemustere auf jeden Fall den Wechsel.

Grüßle
Peter
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