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THEMA: Prüfpläne



Prüfpläne 27 Aug 2007 13:22 #549

Wo steht das Prüfpläne nur in Abstimmung mit dem Kunden geändert werden dürfen. Ist das Teil einer Normforderung oder ist dies in einer QSV festzulegen?
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Gruß
Rainer

Re:Prüfpläne 27 Aug 2007 17:37 #556

Hallo,

also ich denke wenn vom Kunden nicht vorgeschrieben, dann darf man die auch ohne Abstimmung mit dem Kunden ändern.

Die Prüfpläne sind ja ein Teil oder Unterabschnitt des Produktionslenkungsplanes. In der Anmerkung zu 7.5.1.1 steht
Nach Bewertung oder Aktualisierung des Produktionslenkungsplanes kann
eine Freigabe durch den Kunden gefordert sein.


Jedoch steht in den Anmerkungen zu 4.2.3.1, das eine erneute Produktfreigabe durch den Kunden erforderlich ist, wenn z.B. der Produktionslenkungsplan (welcher sich bei einer Änderung des Prüfplanes wahrscheinlich mitändert) in der Erstbemusterung des Kunden beinhaltet war...

Mit verwirrenden Grüßen, Roland

Beitrag geändert von: Roland, am: 2007/08/28 09:58
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Re:Prüfpläne 28 Aug 2007 08:51 #557

Hallo, mit der Hoffnung der Verwirrung beizutragen:

- falls es um eine gemeinsame bzw. eine "exklusive" entwicklung für einen bestimmten Kunden geht: CP (control Plan) wird anhand von evtl. gemeinsamen fmea abgeleitet. In diesem fall würde eine Aenderung vom Kunden "bewilligt, freigegeben" werden.

- falls nicht: steht auch in 8.2.3.1 dass :
die Org. muss sicherstellen... etc etc (bitte anschauen)
also müssen die Kundenanforderungen erfüllt werden.

Ausserdem sagt 8.2.4.1 dass eine Requalifikation erforderlich ist. meistens wird dies in CP berücksichtigt, z.B. "jährlich". Dann muss die neue Version dem Kunden zugestellt werden. Im Rahmen solcher requalifikation ist's üblich dass CP und andere dokumente zur Verfügung gestellt werden.

freundliche Grüsse
HB
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Re:Prüfpläne 28 Aug 2007 11:28 #558

Vielen Dank zur weiteren Ent- und Verwirrung.

Was aber hat die QS-Vereinbarung damit zu tun? Mal ohne die Automobile Brille betrachtet.
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Gruß
Rainer

Re:Prüfpläne 28 Aug 2007 12:23 #559

Na ja, wenn die Rede von "Normforderung" ist, haben viele von den 90x Personen in diesem Forum die Automobil-Brille.

Ich würde meinen:
Falls eine QSV mit einem Kunden existiert, dann wird üblicherweise so etwas darin erwähnt. Da eine solche Vereinbarung kundenspezifisch ist (sein kann), könnte man theoretisch in Absprache mit dem Kunden die Bedingungen gemeinsam gestalten. im Falle einer periodischen Requalifikation ist der CP vom Kunden freizugeben.
Falls keine QSV existiert, dann gibt's auch keine Verpflichtung.

gruss, HB
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Re:Prüfpläne 21 Dez 2007 13:33 #1093

Hallo !

Ich würde Prüfungen die mit dem Kunden abgestimmt worden sind bzw. im Zuge des Freigabeverfahrens / Prozessaudits abgenommen worden sind nicht weglassen denn im Falle eines Fehlers der womöglich durch diese Prüfung nicht passiert wäre handelt man sich ganz schöne Probleme ein in Hinblick auf Fahrlässige Handlung.
Zudem eine Mitteilungspflicht an den Kunden besteht im Falle von Änderungen am Produkt bzw. Prozess.

lg

Safet
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Letzte Änderung: 21 Dez 2007 13:34 von safeto.

Re:Prüfpläne 02 Jan 2008 13:51 #1094

Hallo

Hoffe mein Beitrag kann etwas zur Entwirrung beitragen

Was geprüft werden muss ist im Regelfall immer mit dem Kunden gesondert vereinbart wobei dies ja auch im Erstmusterprüfbericht verankert ist.
Daraus folgt auch, daß Änderungen in den Prüfungen stets mit den Kunden abzustimmen sind.

Es steht aber natürlich dem Lieferanten auch zu , interne Prüfungen durchzuführen welche nicht im EMPB also vulgo vom Kunden nicht gefordert sind ,- bzw. auch wieder wegzulassen:ohmy:,- was aber an sich nicht ratsam ist...


Aus meiner Sicht haben die QSV`s nichts mit den Prüfmerkmalen an sich zu tun da diese ja im Regelfall nur Rahmenvereinbarungen bzgl Qualität darstellen.

Prosit 2008 !! E.Pauer
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