Hallo,
also ich denke wenn vom Kunden nicht vorgeschrieben, dann darf man die auch ohne Abstimmung mit dem Kunden ändern.
Die Prüfpläne sind ja ein Teil oder Unterabschnitt des Produktionslenkungsplanes. In der Anmerkung zu 7.5.1.1 steht
Nach Bewertung oder Aktualisierung des Produktionslenkungsplanes kann
eine Freigabe durch den Kunden gefordert sein.
Jedoch steht in den Anmerkungen zu 4.2.3.1, das eine erneute Produktfreigabe durch den Kunden erforderlich ist, wenn z.B. der Produktionslenkungsplan (welcher sich bei einer Änderung des Prüfplanes wahrscheinlich mitändert) in der Erstbemusterung des Kunden beinhaltet war...
Mit verwirrenden Grüßen, Roland
Beitrag geändert von: Roland, am: 2007/08/28 09:58