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ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte
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THEMA: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte



ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 16 Okt 2009 12:42 #5419

Hallo,


muss der Werksachverständige (die Person, die Zeugnisse nach ISO 10204 ausstellt) von der Geschäftsführung ernannt werden (Extraschreiben mit Unterschrift des Chefs), oder reicht es wenn der jenige die Ausbildung hat und im Organigramm mit dieser Aufgabe steht??

Macht es Sinn, die Aufgaben in einer Anweisung zu beschreiben?

Gruß

TamTom

Bin mal wieder bei meinem Lieblings-Projekt "Italien" - 17 Mitarbeiter 1 "Werksachverständiger" , viele 3.1 Zeugnisse
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Aw: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 16 Okt 2009 13:01 #5421

Hallo Tamara,
normalerweise werden diese Leute doch von der QM Leitung eingesetzt.

Die muss natürlich die Qualifikation sicherstellen und bei Bedarf nachweisen.

Grüßle
Peter
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Aw: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 16 Okt 2009 14:10 #5423

Hallo,

ich habe aber zur Zeit gar keine QM-Leitung, aber unabhängig davon, wie ist den die Definition von "Einsetzten"

Die Qualifikation will ich über ein Anfordungsprofil sicherstellen.

Gruß

TamTom
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Aw: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 16 Okt 2009 14:19 #5424

Hallo Tamara,
natürlich geht sowas über ein Anforderungsprofil und Arbeitsplatzbeschreibung, sonst könntest ja keine Stelle besetzen oder einen Mitarbeiter auswählen oder einen Mitarbeiter auf Schulungen schicken.

Gibt es dann bei Euch nur einen ernannten QMB? Dann geht natürlich alles über die GL. Das konnte ich so nicht wissen.

Mit einsetzen meine ich eine fachlich entsprechende Person für das Feld benennen. Das heisst einen Textilingenieur für Textilien und einen Maschinenbauingenieur für Metall. Techniker oder Meister gehen auch. Entsprechende Weiterbildungen sind auch immer ok.

Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 16 Okt 2009 14:23 von pefiULM.

Aw: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 21 Okt 2009 12:45 #5485

Guten Tag TamTom,

die EN 10204 fordert bei 3.1 Abnahmeprüfzeugnissen eine Bestätigung der Bescheinigung durch den von der Fertigungsleitung unabhängigen Abnahmebeauftragten.
Hierzu sollte nach meiner Einschätzung eine förmliche "Beauftragung" durch den Arbeitgeber erfolgen.
Ein 3.1 Abnahmeprüfzeugnis ist ein offizielles Dokument und kann bei Schadenersatzstreitigkeiten mal eine
wichtige Rolle spielen.
Um die Sache gerichtsfest zu machen, sollte nicht nur eine förmliche Beauftragung durch den Arbeitgeber mit Belehrung über Rechte und Pflichten stattfinden. Es wäre bei der Beauftragung eine Bestätigung mittels Unterschrift des Beauftragten sicherlich sinnvoll.
Dies könnte z.B. mittels Aufgaben- und Funktionsbeschreibung der Beauftragtenstelle mit den Unterschriften des Vorgesetzten und des Beauftragten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Mit freundlichen Gr
Letzte Änderung: 21 Okt 2009 12:57 von Sonntag.

Aw: ISO 10204 Werksachverstänger / Abnahmeberechtigte 21 Okt 2009 13:18 #5486

Sonntag schrieb:
Guten Tag TamTom,

Um die Sache gerichtsfest zu machen, sollte nicht nur eine förmliche Beauftragung durch den Arbeitgeber mit Belehrung über Rechte und Pflichten stattfinden. Es wäre bei der Beauftragung eine Bestätigung mittels Unterschrift des Beauftragten sicherlich sinnvoll.


Mit freundlichen Grüßen
Sonntag


Hallo Sonntag,
wenn ich als Unternehmer eine Arbeitsplatzbeschreibung und ein Anforderungsprofil für den Mitarbeiter der die Nachweise ausstellen soll erstellt habe und dann einen Mitarbeiter auf genau diese Stelle setze ist das gerichtsfest, selbst wenn er die Qualifikation nicht erfüllt.

Dass ich jemand einsetze, der nicht geeignet ist, wäre dann mein Risiko als Unternehmer, das ficht meine Kunden nicht an, denn bezahlen tu immer ich, nicht der Mitarbeiter.

OK das Zertifikat wäre eventuell weg, aber das ist eh ein weites Feld.

Grüßle
Peter
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