Sonntag schrieb:
Guten Tag TamTom,
Um die Sache gerichtsfest zu machen, sollte nicht nur eine förmliche Beauftragung durch den Arbeitgeber mit Belehrung über Rechte und Pflichten stattfinden. Es wäre bei der Beauftragung eine Bestätigung mittels Unterschrift des Beauftragten sicherlich sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
Hallo Sonntag,
wenn ich als Unternehmer eine Arbeitsplatzbeschreibung und ein Anforderungsprofil für den Mitarbeiter der die Nachweise ausstellen soll erstellt habe und dann einen Mitarbeiter auf genau diese Stelle setze ist das gerichtsfest, selbst wenn er die Qualifikation nicht erfüllt.
Dass ich jemand einsetze, der nicht geeignet ist, wäre dann mein Risiko als Unternehmer, das ficht meine Kunden nicht an, denn bezahlen tu immer ich, nicht der Mitarbeiter.
OK das Zertifikat wäre eventuell weg, aber das ist eh ein weites Feld.
Grüßle
Peter