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THEMA: Kallibrierung von Kundenprüfmittel



Kallibrierung von Kundenprüfmittel 09 Okt 2009 08:07 #5319

Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem mit dem umgang von Kundenprüfmitteln.
Wie gehe ich vor damit ich Audit sicher handel? Zertifiziert sind wir nach TS16949.

Die Kunden stellen uns als Diensleister diverse Eigenkonstruktionen ins Haus womit wir dann deren Bauteile vor dem Warenausgang auf Maßhaltigkeit kontrollieren sollen. Bei ein paar Kunden kann ich die Sachen Jährlich zur überpürfung zurückschicken und erhalte dann die Prüfmittel ohne Dokumentation, aber mit Lieferschein und versehen mit einer neuen Plakette zurück. Das ist soweit meiner meinung nach ok.
Aber wie verhalte ich mich bei Kunden wo mir Telefonisch mitgeteilt wird "Da passiert nix mit und brauch nicht überprüft werden!"? Wie soll ich diese Prüfmittel bewerten? Da mir zum Teil daher nicht einmal die Spezifikation bekannt ist kann ich die Prüfmittel nicht einmal selber überprüfen oder überprüfen lassen.

Und wie soll ich den umgang damit in der Verfahrensanweisung zur Prüfmittelverwaltung festlegen?

Soll ich da generell festlegen "Kundenprüfmittel unterliegen der Verwaltung vom Kunden und sind auf verlagen zur Kalibrierung zurück zu schicken"? Da dann aber viele Kunden sich nie melden werden kann dies ja auch nicht richtig sein. Regelmäßig errinnerungs Emails schreiben (wo es keine Antwort gibt) kann ja nicht zweckmäßig sein.

Wie regelt ihr den Umgang mit Kundenprüfmitteln?


Viele Grüße
Dennis
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 09 Okt 2009 08:57 #5323

Hallo,

ich sehe verschiedeme Möglichkeiten, das eine ist, die Dinge klar als Kundeneigentum zu kennzeichen, und die Dokumentation, das man den Kunden informiert hat und auch antworten zu archivieren als Nachweis.

Habt ihr den eure PPAP Teile noch, was wenn ihr die Lehren hiergegen verifiziert, bei der Marke Eigenbau, gibt es eh keine geeignete Norm (Aber auch dies sollte vom Kunden freigegeben werden)

Oder falls möglich die Lehren eben nicht als Prüfmittel führen, läßt sich die Maßhaltigkeit auch anders nachweisen, bzw. gibt es andere Prüfungen und Prozssfähigkeiten? Steht die Prüfung im ihrem PLP?

Ich weiß aber auch das Lieferanten auch um technische Änderungen die der Kunde mal kurz vergisst mitzuteilen (an einem gegossenen Turbinenrad) eine 2. Lehre nachbilden oder ein Gipsmodel erstellen um sich ansichern zu können. (Aufwand ohne Ende aber sicher).

In der Regel melden sich die Kunden nicht, weil sich entweder keiner für solche Prüfmittel verantwortlich fühlt oder eben auch keiner weiß wie man eine Überrpüfung durchführen kann.

Gruß

TamTom
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 09 Okt 2009 10:26 #5328

Hallo Dennis,
zuerst mal habt Ihr eine Kundenzeichnung mit Freigabestand die Ihr archiviert. Dann habt Ihr Bestellungen die auf eben diesen Freigabestand verweisen. Sobald Bestellungen mit anderem Freigabestand/Änderungsstand hereinkommen stimmt was nicht. Das sollte in Deiner Prüfanweisung stehen. Audi ist da ein Kandidat, die einfach mal eine Bestellung mit neuem Änderungsstand lostritt mit heftigen Folgen, wenn man keinen Regelkreis aufgebaut hat.

Das Kundenprüfmittel muss den Freigabestand/Änderungstand enthalten.

Dann habt Ihr von der Erstbemusterung Gut/Schlecht Teile archiviert. Anhand dieser Teile kannst Du eine interne regelmäßige Prüfung der Vorrichtung vornehmen und auch dokumentieren. Das dient allerdings nur Deiner internen Sicherheit, damit Du weißt ab wann die Vorrichtung abweicht. Natürlich kann man auch ne Vorrichtung per 3-D Messmaschine regelmäßig vermessen lassen, aber die Kosten stehen auf nem anderen Blatt. Dass bei Abweichungen der Kunde informiert werden muss nehme ich als Standard an.

Ich hoffe mal, dass bei euch eine Informationskaskade losgetreten wird, wenn Änderungen bei euch ankommen.

So das wärs mal von meiner Seite.

Grüßle
Peter
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 09 Okt 2009 12:26 #5335

pefiULM schrieb:
Hallo Dennis,
zuerst mal habt Ihr eine Kundenzeichnung mit Freigabestand die Ihr archiviert. Dann habt Ihr Bestellungen die auf eben diesen Freigabestand verweisen. Sobald Bestellungen mit anderem Freigabestand/Änderungsstand hereinkommen stimmt was nicht. Das sollte in Deiner Prüfanweisung stehen. Audi ist da ein Kandidat, die einfach mal eine Bestellung mit neuem Änderungsstand lostritt mit heftigen Folgen, wenn man keinen Regelkreis aufgebaut hat.

Das Kundenprüfmittel muss den Freigabestand/Änderungstand enthalten.

Dann habt Ihr von der Erstbemusterung Gut/Schlecht Teile archiviert. Anhand dieser Teile kannst Du eine interne regelmäßige Prüfung der Vorrichtung vornehmen und auch dokumentieren. Das dient allerdings nur Deiner internen Sicherheit, damit Du weißt ab wann die Vorrichtung abweicht. Natürlich kann man auch ne Vorrichtung per 3-D Messmaschine regelmäßig vermessen lassen, aber die Kosten stehen auf nem anderen Blatt. Dass bei Abweichungen der Kunde informiert werden muss nehme ich als Standard an.

Ich hoffe mal, dass bei euch eine Informationskaskade losgetreten wird, wenn Änderungen bei euch ankommen.

So das wärs mal von meiner Seite.

Grüßle
Peter


Hallo Peter,

wäre schön wenn das alles so einfach wäre.
Der eine oder andere Kunde liefert Bauteile mit einer veränderten Bauteilgeometrie zur Wärmebehandlung an. Keine Kennzeichnung auf dem Lieferschein (sonst wären die Bauteil bis zur klärung gesperrt worden). Keine sonstige information. Von der Zeichnung spreche ich garnicht erst.

In dem Bereich wo wir Bauteile nach Zeichnung für unsere Kunden (Automobil) anfertigen treten diese Probleme garnicht auf.

Aber wenn ein Kunde in einer Gibo verschiedene neue Bauteile packt, oben drauf unerwartet Prüfmittel und diese Anliefert. Im Wareneingang wird dann erstmal gesperrt und beim Kunden rücksprache gehalten. Den Prüfaufwand ermitteln und ein neues Angebot erstellen. Das ist soweit auch kein Problem. Aber was mache ich mit dem Prüfmittel wenn das keine einmalige Aktion ist und der Kunde die Bauteile nun in Serie Produziert? Im Bereich Wärmebehandlung sollte uns ja auch die Bestellung (Lieferschein) reichen wo der Kunde vermerkt wie wir was Wärmebehandeln sollen. Vorallem da diese Kunden i.d.R. nicht mal eine Bemusterung verlangen.

Ich hätte da doch am liebsten nur Audi, Porsche, VW, Volvo,... als Kunden weil da klappt das bisher alles besser.

Ich hoffe das hilft mein Problem zu verstehen.

Werde wohl tamtom vorgehen annehmen und meine Emails (wo ich keine Antwort erhalte) als Nachweis abhefen und festlegen das die Überprüfung durch den Kunden erfolgt. Mit der ausnahme das der Kunde eine andere vorgehensweise wünscht. Ich hoffe nur unser Auditor verlangt dann davon keine MSA (bei alle sonstigen im Einsatz befindlichen Prüfmittel ist eine vorhanden).


Gruß
Dennis
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 09 Okt 2009 12:44 #5337

Hallo Dennis,
dann mach einfach eine allgemeine MSA/Prüfmittelfähigkeit Kundenprüfmittel mit einer übergeordneten Nummer.

Dort steht dann, dass jedes Prüfmittel nach Einzelanweisung auf die Fähigkeit geprüft wird. Dokumentenort eintragen, Dein Kundenordner, und gut ist.

Bei einem Audit und dem, eher unwahrscheinlichen, Prüfpunkt Fremdprüfmittel holst einfach Deinen Ordner mit der Kommunikation mit den Kunden heraus.

So würde ich das als i.O bewerten.

Begründung: Das Verfahren bei Euch erscheint mir als ok und Kundenfähig, ansonsten würden die betreffenden Firmen anders handeln. Deine Unsicherheit hat tatsächlich den realen Hintergrund, dass es hier eine Lücke im System gibt. Wenn Du jetzt noch diese Lücke im FMEA einträgst mit der Lösung bist echt perfekt und Dich führt keiner aufs Glatteis und Deine Prozesse sind abgesichert.

Grüßle
Peter
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 10 Okt 2009 12:14 #5353

Ich sehe folgende Möglichkeit:
- Kundenprüfmittel in Prüfmittelliste aufnehmen und als Kundenprüfmittel kennzeichnen
- Kundeprüfmittel als Kundeneigentum und Kundenprüfmittel kennzeichnen
- Pflicht zur Prüfmittelüberwachung an den Kunden zurückgeben und auch so auf dem Prüfmittel kennzeichnen.
- Email an den Kunden mit Text "Wie mit Ihnen mündlich vereinbart, werden wir das Prüfmittel xyz gemäß unserer Vereinbarung nicht in unsere regelmäßige Prüfmittelkalibrierung aufnehmen. Beschädigungen und offensichtliche Fehler werden wir Ihnen bei Auftreten melden."
- Regelmäßige Überwachung des Kundenprüfmittels auf Beschädigung und offensichtliche Fehler als inhalt der Prüfmittelüberwachung.

Damit überwachen Sie das Prüfmittel und Sie haben den Schwarzen Peter der Kalibrierung an den Kunden gegeben.
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Karl Stanger
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 10 Okt 2009 16:51 #5356

Hallo,

den Beitrag von Hr. Stanger halte ich am sinnvollsten.

Alle anderen Vorschläge würde ich als Auditor mit einer Abweichung versehen.

Warum sollte man eine MSA vom Kundenprüfmittel selbst machen ? Ohne Zeichnung der Prüflehre sehr ungenau
Aufnahme in FMEA ? Nur daß es da drinnen steht, aber ohne Lösung ist
Abgleich mit Rücklagemuster ? Wer überwacht die Rücklagemuster, wenn z.B. unsachgemäßes Handling erfolgte.

Gruß

Cooper
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 12 Okt 2009 05:57 #5362

Hallo,

das Vorgehen von kstanger sehe ich auch als praktikabel, idealerweise solltet ihr in eure Angebote eine solche Klausel reinbringen, das kundeneigene Prüfmittel nur einer eingeschränkten Überwachung unterliegen, dann habt ihr es vertraglich geregelt.

Bleibt das Problem, was tun wenn das Prüfmittel n.i.O misst, wenn ich nicht weiß was das Ergebniss ist, kann ich auch nicht sagen ob es gut ist (du wirst den Ball in die Zauberkiste, bekommst eine Taube raus und freust dich, hätte das Ergebniss aber ein Kanichen sein sollen und du weißst es nur nicht, merkst du den Fehler nicht.)

Die Anmerkung von Cooper bezüglich des Rückstellmusters, versteh ich nicht, soll das Unterstellen, dass Rückstellmuster wird durch die Gegend geworfen? Ist immer noch besser als nichts in der Hand zu haben, oder?

Gruß

TamTom
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 12 Okt 2009 07:23 #5365

Hallo TamTom,

Die Anmerkung von Cooper bezüglich des Rückstellmusters, versteh ich nicht, soll das Unterstellen, dass Rückstellmuster wird durch die Gegend geworfen? Ist immer noch besser als nichts in der Hand zu haben, oder?


ich habe niemand unterstellt oder geschrieben, daß Rücklagemuster durch die Gegend geworfen werden.

Aber nochmals zum besseren Verständnis: Unsachgemäßes Handling bedeutet für mich, daß ein Rücklagemuster auf den Boden fallen kann, falsches Einspannen in die Prüflehre, dadurch Verspannung oder Deformation je nach Teileart.
usw.usw.
Es sei denn auch die Rücklagemuster, werden genau wie die Prüflehren, in einen Überwachungszyklus einbezogen.

Hoffe mich jetzt verständlicher für den Wochenanfang ausgedrückt zu haben.

Gruß

Cooper
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Aw: Kallibrierung von Kundenprüfmittel 12 Okt 2009 10:20 #5367

Hallo Zusammen,

nachdem ich mitlerweile fast alle Kunden angeschrieben habe, hoffe ich das dem Auditor die Kundenaussagen oder die nicht vorhandenen Aussagen genügen. Nur leider fehlen Unterlagen die Belegen seit wann wir dieses vermeindliche Prüfmittel besitzen.

Zum Thema Rückstellmuster:

Wenn man als Lohnfertiger vom Kunden vorgefertigte Bauteile kommt um diese in irgend einer weise zu Bearbeiten, bleibt da oft genug kein Rückstellmuster.

z.b. mit dem Kunden wurde die erste Lieferung von 30 Stück zu Termin x vereinbart. Kurz vor Termin x Liefert der Kunde mit mühe und not 31 Erzeugnisse zum Bearbeiten. Davon stellt sich 1 Bauteil als beschädigt herraus und die 30 kann man wie vereinbart Ausliefern. Seltsamerweise behalten einige Firmen diese letzte Sekunde Fertigung für immer bei. Das sollte der eine oder ander auch bestätigen können.

Und Rückstellmuster für Lehren werden auch schonmal gerne seitens der Kunden einfach in eine Gitterbox geschmissen.
Generell vermesse ich wo es geht Rückstellmuster im festgelegten intervall mittels 3D Messmaschine. Wodurch man auftretende Abweichungen berücksichten kann.


MfG
Dennis
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