kleiner7zwerg schrieb:
Hallo Forum,
ich hoffe ihr könnt mir auch diesesmal helfen. Ein Kunde verlangt von mir ein Werkszeugnis nach 3.1 sowie Werkszeugnis nach 2.3
Soweit ich weiß, wurde doch aber das 2.3 vom 3.1 ersetzt. Kann ich als QS auch der Abnahmebeauftragte sein? Theoretisch habe ich ja nur indirekt mit der Produktion zu tun.
Muss zu dem Werkszeugnis ein Prüfprotokoll beigelegt werden?
Wir sind Zulieferer für Militärindustrie
Gruß Diane.
Hallo Diane,
mit Datum Januar 2005 wurde die deutsche Version der Norm EN 10204, Metallische Erzeugnisse – Arten
von Prüfbescheinigungen, veröffentlicht und Du hast Recht, den im Vergleich zu der Vorgängernorm entfallen einmal das Werksprüfzeugnis 2.3 sowie, bei den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 die Versionen A und C. Ich empfehle dir, diese Fakten sofort mit dem Kunden gerade zu ziehen und den Sprachgebrauch abzugleichen.
Anschließend und wenn der Kunde dann weiss, was er will sind die ks-Anforderungen sowie amtlichen Vorschriften zu bewerten. Hat der Kunde dies bzgl. eine Funktions- oder Arbeitsplatzbeschreibung festlegt?
Schau auch bitte i.d. DIN EN 10204:2005.
Hieraus ergibt sich nämlich das:
Ein Hersteller,
nur im Fall der Bestätigung von Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 oder 3.2, einen Abnahmebeauftragten haben muss. Dieser muss unabhängig von der Fertigungsabteilung sein. Die Unabhängigkeit bezieht sich auf die fachliche Entscheidungsbefugnis in Abnahmefragen.
Beste Grüße
Rudi