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THEMA: Massnahmen in FMEA



Massnahmen in FMEA 04 Jul 2007 08:34 #316

Gibt es im Zusammenhang mit der QS9000 eine Regelung, die vorschreibt, dass bei Bedeutungszahlen von 9 oder 10 Massnahmen festgelegt werden müssen.
Im FMEA-Handbuch zur QS9000 habe ich dazu keine Forderung gefunden !
Gibt es dazu vielleicht kundenspezifische Vorgaben oder Regelungen in den Interpretations ?
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Re:Massnahmen in FMEA 05 Jul 2007 13:20 #319

Vermeineine die Frage stellt sich nicht ob man bei 9 Maßnahmen generieren soll ...wenn nicht da ,- ja wann denn sonst ? da wäre der Sinn der FMEA ja vollends dahin...
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Re:Massnahmen in FMEA 05 Jul 2007 13:32 #321

Prinzipiell macht es Sinn, bei Bewertungszahlen von 9 oder 10 Massnahmen zu definieren, um die RPZ zu senken. Wenn aber die RPZ durch den Einsatz von Poka Yoke-Systemen (die eigentlich einer 100%-Prüfung gleichzusetzen sind) sowie Sensoren als Vorbeugungs- und Entdeckungsmassnahmen schon auf einen relativ niedrigen Wert reduziert wurden, warum sollen dann zusätzlich Massnahmen definiert werden ?
  • Schneidf
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Re:Massnahmen in FMEA 06 Jul 2007 10:09 #322

Hallo zusammen

Für mich stellt sich hier als erstes die Frage, welche Bewertungszahlen denn mit 8 bis 10 begutachtet werden sollen, Auftretenswahrscheinlichkeit, Bedeutung oder Entdeckungswahrscheinlichkeit.

Hinsichtlich der Bedeutung sagt 8-10 aus, dass es auf Grund fehlerhaften Lieferungen zu Gefährdungen für Menschen oder Ausfall von wichtigen Funktionen oder Beeinträchtigung der Betriebssicherheit kommen kann, also hat dies bei der Risikobetrachtung oberste Priorität.

Das oberste Ziel sollte bei so hoher Bedeutung eine Auftretenswahrscheinlichkeit und Entdeckungswahrscheinlichkeit von 1 sein.

Laut VDA 4.2 ist immer an der höchste RPZ zu arbeiten bzw. an hohen Einzelkriterien (>8) von A, B oder E, da dort Risiken für die Auslieferung fehlerhafter Produkte oder Auswirkungen im Fehlerfall bestehen

Mit freundlichen Grüßen.
Michael

Re:Massnahmen in FMEA 18 Jul 2007 18:20 #360

Hier noch eine kleine Ergänzung von unseren FMEA Moderatoren im Team:

Eine 9 oder 10 in der Bedeutung sollte aus Produkthaftungsgründen heraus beantwortet werden, damit falls es zu einem Haftungsfall kommt bei der Nachweispflicht juristisch belegt werden kann, dass das verantwortliche Unternehmen diesen Status erkannt und nicht übersehen hat. Grundsätzlich kann eine Bedeutungszahl jedoch nur gesenkt werden, wenn eine Designänderung stattfindet und somit sich die Bedeutung des potentiellen fehlers reduziert oder dieser Fehler gar nicht mehr designtechnisch da ist (Bsp. Metallkante ist scharf und führt zur Verletzungen => Designänderungen: Flexibles nicht scharfkantiges Material eingesetzt!)

Ohne eine Designänderung darf und kann sich eine Bdeutungszahl nicht Minimieren, d.h. man muss als schauen, ob man dann im 2. Weg genügend an Vorbeugung und Fehlerfindung getan hat. Sind dort die Zahlen ebenfalls so niedrig wie vertretbar und technisch möglich, erst dann kan man mit ruhigem Gewiissen in die Spalte Massnahme eintragen "nicht erforderlich".

Gruss, Boris
  • bobelle
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Re:Massnahmen in FMEA 26 Jul 2007 16:26 #382

Hier eine weitere kleine Ergänzung eines einzelnen Auditors

1. nach dreimaligem lesen: Bobelle hat Recht.

2. Die Aussage, dass bei einem eingetretenen Produkthaftungsfall ggf. durch die RPZ beweisen werden kann, da das verantwortliche Unternehmen diesen Status erkannt und nicht übersehen hat, halte ich allerdings für gefährlich. Sollte das Unternehmen die gültige FMEA mit einer hohen RPZ vorweisen, so könnte das gerichtlich negative Folgen haben.
siehe NB-unten.
3. Ich kenne auch das VDA Spiel wobei man immer die höchste RPZ Zahl angehen soll, also theoretisch auch bei einer 2.

4 Die FMEA Methode ist für mich eine zusätzliche Methode um Risiken zu erkennen zu klassifizieren und analysieren und ggf. daraus Maßnahmen abzuleiten.
Leider ist es so dass bei gleichen Vorgaben unterschiedliche Gruppen zu unterschiedlichen Faktoren und RPZ kommen. Also, vernünftige und richtige FMEA´s zu erstellen muss man innerhalb von Unternehmen trainieren und lernen.
Über meine Erfahrungen mit EDV Programmen für FMEA´s sage ich hier nichts. Sonst hagelt es Empfehlungen.
Bitte nicht!

5. Es gibt im Automobilhersteller und Zulieferer, welche schon bei einem Faktor 7 Maßnahmen und RPZ-Zahlen >125 nicht akzeptieren.
Dies sollte aber nicht dazu führen dass, wie leider oft zu beobachten einfach „lower“ zu „raten“ und so im Sinne der Partnerschaft Lieferant-Kunde RPZ-Reduktionskosmetik zu betreiben.

Ich empfehle grundsätzlich bei Faktoren über 7 immer etwas zu tun, auch wenn bei direktem menschlichen Einfluss auf A und E immer mindestens eine 4, besser noch eine fünf als Faktor angesetzt werden sollte
Consult


NB: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
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Re:Massnahmen in FMEA 01 Aug 2007 11:01 #397

Hallo zusammen,

eine kleine Anmerkung zu FMEA - Massnahmen :

Bitte immer beachten, dass der Nachweis der Wirksamkeit von Massnahmen durchgeführt wird. Massnahmen welche nach Prüfung nicht zielführend sind, müssen durch geeignete Massnahmen ersetzt werden. Diese Massnahmen müssen in der FMEA - Historie aufgeführt sein ( z.B. auch bei Haftungsfällen ausserordentlich wichtig )

Gruss
Rainer
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