Hallo
Grundsätzlich ja ,
jedoch unter Berücksichtigung des Normauszuges der ISO 9001:2008 (speziell bzgl Passage in blau) anbei
Mfg E.Pauer
[color=]color=#0000FF]Wenn Ausschlüsse vorgenommen werden, ist das Beanspruchen der Konformität mit dieser Internationalen Norm nur zulässig, wenn die Ausschlüsse auf Anforderungen aus Abschnitt 7 beschränkt sind [/color]und derartige Ausschlüsse die Fähigkeit und Verantwortung der Organisation zur Bereitstellung von Produkten, die den Kunden- und zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen, nicht beeinträchtigen[/color]