Hallo,
NEIN.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an die Produktherstellung erfüllt werden. Wenn im Prüfplan eine Prüfung aufgeführt ist, muss diese immer durch geführt werden. Als Grund Urlaub oder Krankheit zu nennen ist aus meiner Sicht grob fahrlässig, denn die klassische Frage eines Auditor bei Arbeitsgängen oder Prozessen die stark personengebunden sind, lautet: "Wie stellen Sie das sicher, wenn die Person XY im Urlaub ist oder mal länger erkrankt?"
Eigentlich kann ich die Ausrede nicht nachvollziehen. Arbeit nur ein Mitarbeiter bei euch?? Was passiert wenn der Mitarbeiter das Unternehmen wechselt?
Gruß
Thorsten