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THEMA: Lichtprüfsystem für Audi



Lichtprüfsystem für Audi 17 Okt 2008 06:23 #2525

Hallo Kollegen,

wir fertigen für den Audi Q5 Kunststoffblenden mit hochglänzender Oberfläche.

Bei Audi in Ingoldstadt durchlaufen die Blenden am Fahrzeug den Auditbereich.
Hier gibt es einen Lichttunnel mit aussergewöhnlichen Lichtverhältnissen.
Wir sind aufgefordert im eigenen Hause ähnliche Lichtverhältnisse zu schaffen um die Teile entsprechend zu prüfen.
Im VDA 16 geht es zwar um die Oberflächenbeurteilung, es gibt aber auch keine genauen Angaben zu einem solchen Prüfsystem.
(Wie kann so ein System aussehen?)
Hat hier Jemand vielleicht so ein System schon in seinem Unternehmen oder kennt Ihr einen Kontakt oder einen Hersteller, der sich hier auskennt? Auch in Anlehnung an die VDA16 ?
Da die Angelegenheit bei uns eilt, wäre ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Gruß PeJe
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Aw: Lichtprüfsystem für Audi 20 Okt 2008 11:22 #2541

Hallo,

ich glaube, dass es hier im Forum keine Lösung auf dem Silberteller geben wird.
Wie Sie selbst schreiben, gibt die VDA 16 keine genaue Angaben zu einem Prüfsystem.

Hier hilft nur der Schritt nach vorne: Auf den Kunden zugehen und um Informationen nachfragen.

Diese Vorgehensweise müsste eh bei einer Implementierung eines Prüfsystemes erfolgen. Ohne Refernzierung oder Abgleichung von Farbmuster o.ä wird es zu ständigem Arger mit Kundenreklamationen führen.


Gruß

Cooper
  • cooper
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  • Beiträge: 179

Aw: Lichtprüfsystem für Audi 21 Okt 2008 09:27 #2546

Hallo,

es gibt sog. Lichtkabinen, die mit den mehreren unterschiedlichen Lichtarten ( Daylight, Hoizon, Incandescent, TL84, Cool White, etc. ) bestückt sind.
Parallel sollte noch über ein Farbmessgerät nachgedacht werden => das alles kostet je nach Objektträgergröße richtig viel Geld. Hinzu kommt natürlich das Problem mit einem wie auch immer gearteten Oberflächenprüfgerät gewölbte Flächen messen zu müssen. Ggf. ist das Messverfahren dann vielleicht normenkonform aber u.U. nicht mit dem Kunden abgestimmt, was zu zweierlei Messergebnissen führt, die dann nicht vergleichbar sind.

Folgende Vorgehensweise ist m.E. sinnvoll :

1. Klärung der Lastenheftforderung mit dem Kunden
2. Wenn Ihr diese bereits erfüllt, der Kunde aber möchte, dass ihr sein Messverfahren dupliziert und einsetzt , ist der Kunde zur
Kostenübernahme verpflichtet
3. Wenn ihr nicht lastenheftkonform arbeitet, ist das Messverfahren in jedem Fall mit dem Kunden abzustimmen und zur
Vermeidung künftiger Diskrepanzen auch durch den Kunden abzunehmen. Quellen und Händleradressen für solche
Prüfgeräte sollten dann vom Kunden genannt werden können.

Anbei noch ein Link eines Herstellers :

images.mercateo.com/pdf/Torso-Verlag/art43-04122.pdf


Hoffe geholfen zu haben

mfg
Rainer
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Letzte Änderung: 22 Okt 2008 14:30 von RZipperer.
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