Hallo Herr August,
"Werden bei der Kalibrierung oder im Einsatz unzulässige Abweichungen festgestellt, so werden die Prüfmittel gesperrt. Die Auswirkung des Fehlers auf vorausgegangene Messungen muss festgelegt werden; ggf. müssen Risikoanalysen und Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden."
Hierbei habe ich eine generelle Kundeninfo ausgeschlossen, da dies für mich abhängig von der Risikoanalyse ist.
Antwort : nein, definitiv nicht - wer sollte denn im Einsatz unzulässige Abweichungen feststellen, wenn der Prozess dahingehend nicht überwacht / dokumentiert und ausgewertet wird. Mit einer vielleicht - Aussage wie : ggf. müssen Risikoanalysen ..... können Sie u.U. normenkonform sein oder eine Systembefriedigung erzielen - sofern das wirklich Ihre Unternehmenspolitik sein sollte ( was ich mir nicht vorstellen kann )
Können Sie es wirklich verantworten, dass Abweichungen bei Sicherheitsschraubverbindungen mit Anzugsdrehmoment nicht dem Kunden angezeigt werden, da Ihre Riskioanalyse das nicht hergibt ? Welche Bewertungszahl für Sicherheitsbauteile haben sie denn bei einer max. Auftretenswahrscheinlichkeit und einer minimalen Entdeckung, da eine Sperrung oder Kontrolle nur sporadisch oder situativ durchgeführt wird, vergeben ? Theoretisch müsste Ihre RPZ nach korrekter Betrachtung des Risikos so ca. bei 800 liegen
Ich denke die Ausführungen von Cooper sind goldrichtig. Drehmomentverbindungen sind m.E. nicht nur im automobilen Einsatzspektrum fast immer Sicherheitsfunktionen, welche dauerhaft überwacht und dokumentiert und in sehr kurzen Intervallen kalibriert werden sollten.
Auch bin ich der Meinung dass eine Stichprobenprüfung des Drehmomentes und der Verschraubung nicht ausreicht ( das Drehmoment wird ggf. trotzdem erreicht, auch wenn die Schraube verkantet wird ) Dieser Prozessschritt muss 100 % abgesichert sein. Eine Verschraubung ist kein formfallendes Teil bei dem eine Erststückfreigabe und eine stündliche Stichprobe ausreichend wären.
Hoffe zum nachdenken angeregt / provoziert zu haben,
freundliche Grüße
Rainer