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THEMA: Messmittelfähigkeit und Grenzen



Messmittelfähigkeit und Grenzen 26 Sep 2008 08:11 #2413

Hallo,

noch eine Frage zur Messmittelfähigkeit.

Bei der Durchführung einer MSA 2 sagte ein Kunde, das die Grenzen nicht wie bei uns vorgegeben zulässig sind.

<10% i.o, 11-30% möglich, >30% nicht i.o.

seine Werte

<10% i.o, 11-20% möglich, >20% nicht i.o. (nach VDA)

Kann mir jemand helfen und mir entsprechende Hinweise oder Quellen nennen?

Vielen Dank
Paul
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 26 Sep 2008 11:58 #2415

Hallo

Ihre angegebenen Grenzen sind jedenfall korrekt, sie entsprechen den Vorgaben der MSA.

Der Auditor hat mit seinen VDA Vorgaben wohl auch recht.

Entscheidend welche nun intern anzuwenden sind sind die Kundenspezifischen Forderungen !
So fordern alle amerikan.Autobauer explizit die MSA Vorgaben.

Die deutschen Autobauer sind sich darob (noch) nicht so recht einig...
Mercedes legt sich zb immer noch auf die MSA fest (noch aus Chrysler`s Zeiten).

MFG E.Pauer
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 26 Sep 2008 12:02 #2416

Hallo Herr Pauer,

bedeutet das, das je nach Kunde entsprechende Grenzen einzuhalten sind. Dann ist es doch insolchen Fällen sinnvoll die engeren Grenzen zu wählen.

Danke für Ihre Unterstützung

Mfg
Paul
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 29 Sep 2008 08:14 #2419

Hallo Hr Paul

Würde Ihnen empfehlen generell für alle Kunden die genannten MSA Grenzen einzuhalten.
(,-welche erfahrungsgemäß von allen OEM`s anerkannt werden)

Nur dann wenn ein (deutscher) Autobauer explizit die VDA Grenzen fordern würde
(was aus meiner Erfahrung kaum der Fall ist) würde ich sie ,- nur für diesen, einhalten.

MFG E.Pauer
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 29 Sep 2008 08:49 #2420

Hallo Herr Pauer,

danke für Ihre Rückmeldung

Mit freundlichen Grüßen
Paul Rohrmann
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 30 Sep 2008 17:21 #2427

Hallo Herr Paul,
einzig ausschlaggebend ist die aktuelle schriftliche Vertragsgundlage (QSV) zur Messmittelfähigkeit mit ihrem Kunden zu diesem Produkt.
Ist eine Vereinbarung schriftlich fixiert, haben sie diese umzusetzen.
Fehlt eine Spezifikation zur Messmittelfähigkeit, können sie den - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen "Stand der Technik" anwenden. D. h. ihr Unternehmen kann eigenständig entscheiden, ob es sich an die MSA oder die VDA-Empfehlung hält. Der Auditor hat in diesem Fall nicht die Befugnis ihre interne Festlegung zu beanstanden.
Mfg Helmut
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Aw: Messmittelfähigkeit und Grenzen 01 Okt 2008 08:23 #2429

Hallo Hr Helmut

Widerspreche Ihnen nur ungern....aber die kundenspezifischen Systemforderungen(CSR) sind über QSV Vereinbarungen und dem Stand der Technik zu stellen...daher,- fordert der Kunde in seinen CSR die MSA (was wie diskutiert mehrheitlich der Fall ist) ist dies auch ohne wenn und aber einzuhalten.

Wo ich Ihnen absolut recht gebe: Auditoren sind verpflichtet die Sachverhalte gemäß der Regelvorgaben entsprechend zu beurteilen...im konkreten Fall wenn eine diesbzgl CSR vorliegt und vom Unternhemen nicht entsprechend berücksichtigt wird...wäre definitiv eine Abweichung auszusprechen (die IATF erwartet hier sogar eine Hauptabweichung wenn CSR nicht eingehalten werden !)

MFG E.Pauer
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