Guten Tag Herr Zipperer,
hier der normative Ansatz: in ISO/TS 16949 Absatz 8.2.3.1 "Überwachung und Messung von Produktionsprozessen" heißt es: "Die Organisation muss für alle neuen Produktionsprozesse ... Prozessanalysen durchführen, um Prozessfähigkeit zu verifizieren ... . Die Ergebnisse der Prozessanalysen müssen, soweit anwendbar, zusammen mit den Spezifikationen dokumentiert werden ... . In diesen Dokumenten müssen Zielvorgaben für Prozessfähigkeit ... festgelegt sein. Die Organisation muss sicherstellen, dass die im Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren festgelegten Anforderungen des Kunden an die Prozessfähigkeit oder -leistung eingehalten werden."
Fazit:
ja, es müssen Prozessfähigkeitsanalysen für jeden neuen Produktionsprozess (und jeder bestehende Fertigungsprozess war irgendwann mal neu) gemacht werden.
Mit dem Kunden werden speziell für ("Besondere" oder "signifikante" oder "kritische" ) Produktmerkmale Zielvorgaben für Prozessfähigkeiten vereinbart. In der Praxis komt es vor, dass Prozessfähigkeiten auch nach dem Stand der Technik nicht erreichbar sind. Somit werden dann für die betroffenen Merkmale eine 100% Prüfung mit dem Kunden vereinbart. Bei Produktmerkmalen mit zerstörenden Prüfungen sind gesonderte Maßnahmen (Messung und Dokumentation vom Prozessmerkmalen, Stichprobenplan) erforderlich.
Das geeignete Instrument für diese Vereinbarung ist der Produktionslenkungsplan, der spätestens beim PPAP zur Genehmigung vorgestellt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag