Hallo Paul,
Standart für Prozessaudits in der Automobilindustrie ist VDA 6.3. Die Vorgehensweise ist dort gut beschrieben (incl. Fragenkatalog/Checkliste, Bewertungsschema).
Maschinenfähigkeit hat bei uns eigentlich nichts mit dem Prozessaudit zu tun, wird nur bei diesem abgeprüft.
Beispiel:
Wir sind ein Spritzgussbetrieb und haben ein neues Werkzeug/Form zur Fertigung eines neuen Teiles. Bei den ersten Abmusterung bzw. nach jeder Änderung entnehmen wir 50 Teile und machen eine Maschinenfähigkeitsauswertung. Hiermit überprüfen wir ob die Maschine bei gleichen Umgebungsbedingungen aus dem Werkzeug prozesssicher (ohne große Schwankungen) die entsprechenden Teile produzieren kann.
In der Vorserie führen wir dann eine Prozessabnahme / Prozessaudit durch. Dort wird dann nach den Kriterien 6.3 geprüft (d.h. von Entwicklung bis zur Dokumentation an der Maschine). Dies beinhaltet dann Überprüfung der Kundenforderungen, Schulungen, Prozess-Layout, Lieferantenteile, usw. - also alles was mit diesem Projekt/Produkt zu tun hat.
Dies dient bei uns auch zur Vorbereitung auf Kundenprozessabnahmen (Run@Rate, 2-Tages-Produktion, 100-Teile-Test, usw.) und wird von diesen sogar teilweise gefordert (siehe z.B: GM GP9).
Gruß, Roland