Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
In unseren technischen Zeichnungen von Schweissteilen, wird für Allgemeintoleranzen die EN 33920 - 1
angeführt. Diese ist 1. aber nicht mehr gültig und enthält 2. keine Angaben zu den zulässigen Ebenheitsabweichungen.
Es gibt nun eine interne Reklamation an Bauteilen bezüglich einer Ebenheitsabweichung (keine Angabe auf Zeichnung).
Der zuständige Konstrukteur, beruft sich nun auf die EN ISO 13920 (ersetzt meines Wissens die 33920),
und möchte die Nacharbeitskosten unserem Lieferanten zuweisen.
In der EN ISO 13920 werden 4 Toleranzklassen für die zulässige Ebenheitsabweichung angeführt, der Konstrukteur meint
es sei die genaueste Toleranzklasse anzuwenden.
Meine Frage lautet nun: Ist es zulässig auf die EN 13920 zu verweisen, obwohl diese nicht auf der Zeichnung angeführt ist.
Welche Toleranzklasse ist anzuwenden, wenn keine Zeichnungsangabe vorhanden ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
mfg Rene