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THEMA: Toleranzklasse bei fehlender Angabe



Toleranzklasse bei fehlender Angabe 04 Jun 2008 05:17 #1948

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:
In unseren technischen Zeichnungen von Schweissteilen, wird für Allgemeintoleranzen die EN 33920 - 1
angeführt. Diese ist 1. aber nicht mehr gültig und enthält 2. keine Angaben zu den zulässigen Ebenheitsabweichungen.

Es gibt nun eine interne Reklamation an Bauteilen bezüglich einer Ebenheitsabweichung (keine Angabe auf Zeichnung).
Der zuständige Konstrukteur, beruft sich nun auf die EN ISO 13920 (ersetzt meines Wissens die 33920),
und möchte die Nacharbeitskosten unserem Lieferanten zuweisen.
In der EN ISO 13920 werden 4 Toleranzklassen für die zulässige Ebenheitsabweichung angeführt, der Konstrukteur meint
es sei die genaueste Toleranzklasse anzuwenden.

Meine Frage lautet nun: Ist es zulässig auf die EN 13920 zu verweisen, obwohl diese nicht auf der Zeichnung angeführt ist.
Welche Toleranzklasse ist anzuwenden, wenn keine Zeichnungsangabe vorhanden ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


mfg Rene
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Aw: Toleranzklasse bei fehlender Angabe 05 Jun 2008 11:14 #1951

Eine Belastung der Kosten auf den Lieferanten ist sicher nur dann möglich, wenn die Spezikation der Bestellung die strittige Frage eindeutig klärt. Der Kunde legt fest, was er vom Lieferant bekommen will. Wenn er was vergisst, kann dies nicht die Schuld des Lieferanten sein.

Eine nachträgliche Diskussion über die anzuwendende Toleranzgrenze und eine Festlegung in der Zeichnung kann nur zur Vorbeugung des gleichen Problems beim nächsten Mal dienen.

Gruß,
Qualibert
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Aw: Toleranzklasse bei fehlender Angabe 05 Jun 2008 13:07 #1952

Hallo,

sehe ich genauso wie Qualibert - für Maße ohne Toleranzen gelten nicht automatisch Allgemeintoleranzen - diese Diskussion hatten wir jetzt auch mit einem Lieferanten. In der Zeichnung müssen die entsprechende Norm, und die Toleranzklasse, definiert werden. Ansonsten sind es "nur" Anhaltswerte die man versucht möglichst gut einzuhalten.

Ralf
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Aw: Toleranzklasse bei fehlender Angabe 05 Jun 2008 13:12 #1953

Hallo,

danke für eure Antworten. Ich bin auch der Ansicht, das die Kosten keinesfalls dem Lieferanten zu belasten sind.
Der Konstrukteur sieht das naturgemäss anders.

mfg Rene
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Aw: Toleranzklasse bei fehlender Angabe 06 Jun 2008 12:05 #1957

Hallo zusammen,
juristisch ist der Fall sehr einfach:
1. Wenn die alte Norm zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch gültig war, gilt diese auch weiterhin. Nachfolgende Normänderungen haben auf laufende Verträge keinen Einfluss.
2. Wenn in der gültigen Zeichnung eine veraltete Norm angezogen wurde, hat der Konstrukteur einen Fehler gemacht.
3. Eine Nachbesserung der Anforderung kann nur über eine reguläre Änderung unter beiderseitiger Zustimmung erreicht werden.
(Neuer Auftrag => ggf. neuer Preis)
4. Der Lieferant ist verpflichtet genau das zu liefern, was schriftlich vereinbart ist.
5. Wenn euer Lieferanten nicht sich nicht nötigen oder erpressen lässt, habt ihr schlechte Karten euren Fehlerkosten los zu werden.

Gruß Helmut
  • Helmut123
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