Hallo,
wie schon beschrieben, ist diese Feststellung korrekt:
Die Umsetzung dieser Forderung sollten anhand von Maschinen und Prozessfähigkeitsnachweisen, Prozessbeschreibungen und Prozessüberwachungsdaten erfolgen.
Dazu muss aber kein EDV-gestütztes System vorhanden sein. Man hat sich nunmal an solche Hilfsmittel gewöhnt und da geht dann vieles auf Knopfdruck.
Diese Maschinenfähigkeitsnachweise kann man noch mit einem guten Taschenrechner (mit Statistikfunktion) selbst berechnen.Das gleiche gilt auch für Prozessfähigkeitsnachweise. Eine weitere manuelle Methode ist eine Kontrollkarte mit Skalierung,Histogramm mit Übertrag der % Häufigkeiten in eine Wahrscheinlichkeitsgerade.
Fakt ist: Ohne diese Nachweise wird es in der Branche keinen Kunden geben der dies ignoriert.
Die Fähigkeitnachweise müssen erstellt werden vor Inbetriebnahme der Maschine oder Werkzeug mit der entsprechenden Stückzahl um zumindest den Nachweis zum Cm-Wert sicherzustellen.(Potenzial Maschinenfähigkeit)
Bei Erfüllung der Maschinen- bzw. Prozessfähigkeiten z.B Cm >1,67, Cmk > 1,67 und Cp >1,33, Cpk >1,33 kann die Weiterführung gemäss eines Prüfplanes oder Prüfanweisung der Prozessüberwachung unter Beachtung und Einsatz statistischer Verfahren mit einer RK (Lage- und Streuungskarte) in definierten Zeitabständen mit Stichprobe weiter überwacht werden.
Nach diesen Festlegungen ist ein Produktaudit in gewissen Zeitabständen sinnvoll.
Gruss
Cooper