Hallo peppy0402,
ich löse dieses Thema im QM-Handbuch bei meinen Kunden (auch Kleinunternehmen) wie folgt.
Im Kapitel 6.4 steht zum Arbeitsschutz dazu folgende Aussage:
"Grundlagen für die Ausgestaltung der Arbeitsumgebung sind
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaft."
An dieser Stelle sollte dann auch der Hinweis dokumentiert werden wie es im Unternehmen gelöst ist. Bspw. "Für Arbeitssicherheit ist Herr/Frau M.Meier, Rettungssanitäter, zuständig" oder "als Sicherheitsfachkraft ist bestellt ...."
Das sollte an der Stelle reichen. Natürlich muss es eine Regelung innerhalb des Betriebes hinsichtlich der oben genannten Gesetze geben. Erste-Hilfe Fachkräfte haben Sie ja reichlich an Board

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Da man nicht immer auf alle für das Unternehmen zuständigen Gesetze und Verordnungen in der Dokumentation eingehen kann (und auch nicht muss), gibt es im QM-Handbuch dazu folgende Aussage:
Im Kapitel "Verweisungen auf Normen" (kein expl. Normenkapitel, ist bei mir im Kapitel 1.n angeordnet) steht dazu:
"Das Qualitätsmanagement-System basiert auf der DIN EN ISO 9001:2008 unter Berücksichtigung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Diese sind, wo erforderlich, genannt."
Auch hier gilt: Gesetze, die auf das Unternehmen zutreffen sind zu beachten. Ich führe bei meinen Kunden dazu noch eine Gesetzes und Normenliste ein. Da sind alle für das Unternehmen zutreffenden Gesetze, Verordnungen und Normen genannt. Dazu gehört dann auch das BDSG (Bundendatenschutzgesetz). Hierauf kann man dann Verweisen.
In Ihrem Unternehmen sollte es eine Regelung hinsichtlich BDSG geben, da Sie ja mit sensiblen personenbezogenen Daten umgehen. In der EDV (ebenfalls Unterstützungsprozess) haben Sie bestimmt Maßnahmen hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit usw. geregelt (bspw. regelmäßige Datensicherung, Kennwortschutz, Firewall, ....). Hier reicht es dann, darauf zu verweisen. Man muss bei QMS das Rad ja nicht neu erfinden, schon gar nicht redundant Informationen beschreiben.
Ich hoffe, das es ein wenig weiter hilft.