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THEMA: Rückverfolgbarkeit



Rückverfolgbarkeit 08 Dez 2011 09:56 #12399

Hallo Experten,
wir hatten jetzt im internen Audit das Thema/ Problem der Rückverfolgbarkeit.( 7.5.3 der DIN EN Iso Seite 36)

Es geht hier um die Tiefe der Rückverfolgung in einem normalen mittelständigen Metallverarbeitenden Betrieb.

Bis auf welche Ebene z.B. den Werker-Namen der das Teil geschweißt hat eine Rückverfolgung aufbauen.?
Eine Vorgabe von Kunden gibt es nicht.

Gruß Qualit
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Aw: Rückverfolgbarkeit 08 Dez 2011 10:26 #12400

Hallo,
wenn es keine Kundenvorgaben gibt, sollte ihr diese aber für euch bis zur eine sinnvollen tiefer selber beschreiben.

Dann sollte alles i.O. sein.

GRuß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang
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Aw: Rückverfolgbarkeit 08 Dez 2011 14:30 #12401

Hallo,

bei uns im Unternehmen (120 Mitarbeiter, chemische Industrie, Kunststoffverarbeitung) haben wir das wir folgt "runtergebrochen":

- Wer, Wann, mit Wem versand
- Fertiges Produkt
- Wer hat es auf welcher Datenbasis freigegeben
- Welche Produktionsmaschinen
- Welche Mitarbeiter
- Welche Rohstoffe /Chargen
- Wer hat den Rohstoff freigegeben (Wareneingangsprüfung)
- Wer hat den Rohstoff angeliefert, wer entgegengenommen (Warenanhame)

+ Die gesamten Büroarbeiten (läuft ja aber eh durch die Anmeldenamen des ERP Systems)

Haben also ne 100%ige Rückverfolgbarkeit. (Ausnahmen bestätigen die Regel )

Hatten so noch nie Probleme (z.B. bei Audits durch Mediziengerätehersteller)

Gruß Zappel
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Aw: Rückverfolgbarkeit 08 Dez 2011 19:24 #12406

Hallo,
(Danke Zappel; danke WolfgangA)

gibt es noch andere Erfahrungen/ Empfehlungen ?

Ich würde gerne tief runterbrechen ( auf Ebene der Werker); um effektive Schulungsmassnahmen durchführen zu können.
Wäre dann auch ein Korrekturprozess.
Oder ist das überzogen?

Mir fehlt nur ein geeignetes Schema.
>> Kennzeichnung >> schwer umzusetzen
>> Dokumentation >> unübersichtlich
>> Barcode>> keine Chance

Gruß Qualit
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Aw: Rückverfolgbarkeit 09 Dez 2011 07:46 #12407

Guten Morgen Qualit,

An dieser Stelle müssen wir mal ehrlich zu uns sein. Über eine Rückverfolgung bis auf den einzelnen Werker kann man natürlich recht einfach seine Schulungsmaßnahmen planen.
ABER:
Langsam mit den Pferden!
Wenn du das einführen willst musst du da ganz vorsichtig sein, denn du kannst dir da heillos die Finger verbrennen!
Du schaffst damit Potenzial für großen Widerstand in der Belegschaft.
Es ist also eine Frage wie du es verkaufst. Eine hohe Fehlerrate eines einzelnen Mitarbeiters darf nich zu einer Herunterstufung oder gar einer Abmahnung kommen. Eine solche Auswertung sollte also nicht in die Hände der Personalentscheider kommen.

Du musst dir, wenn du das einführst genug Zeit nehmen um die Bedenken der Belegschaft aus dem Weg zu schaffen und Vertrauen schaffen. Ansonsten wirst du unleserliche Unterschriften vorfinden, nichtexistente Personalnummern, unleserliche Stempel, ... sprich deine Mitarbeiter werden das System torpedieren.

Grüße BQC
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Aw: Rückverfolgbarkeit 09 Dez 2011 08:32 #12409

Guten morgen,

ich stimme BQC zu. Wir haben das System auch langsam aufgebaut. Wichtig war, dass Betriebsrat und die Abteilungsleiter von Anfang an mit im Boot gesessen haben.

Wir dokumentieren bei Internen Beanstandungen in zwei Excel-Tabellen. In einer nicht öffentlich zugänglichen Tabelle werden zusätzlich die für den Fehler verantwortlichen Mitarbeiter mit aufgeführt. Wir konnten auf diese weise die betroffenen Mitarbeiter "weiterentwickeln" (Mitarbeitergespräche, Schulungen, Zuteilung anderer Tätigkeiten, leider aber auch Abmahnungen für uneinsichtige und zu oft wiederholte Fehler. Wenn man so vorgeht muss man unbedingt konsequent sein.)
Was Unleserlichkeiten angeht, hatten wir Anfangs auch Probleme, aber ständiges "auf die Nerven gehen bzw. nachhaken" hat Verbesserung gebracht.
Weiterhin waren natürlich die Kundenanforderungen (z.B. Medizintechnik) ein schlagendes Argument.

MFG Zappel
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Letzte Änderung: 09 Dez 2011 08:34 von Zappel.
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Aw: Rückverfolgbarkeit 14 Dez 2011 07:52 #12437

Hallo Qualit,
der Gedanke ist ja schon attraktiv - aber zu welchem Preis??? Ich schliesse mich da auch meinen Vorgängerinnen / Vorgängern an: eine Werkerüberwachung sozusagen unter dem Deckmäntelchen der Rückverfolgbarkeit durch die Hintertüre einzuführen könnte äußerst heftig nach hinten losgehen...
Zweiter Aspekt ist der Dokumentationsaufwand den Ihr zwangsweise betreiben müsst. Nur die Werkernummer einstempeln in eine Schweissgruppe ist KEINE Rückverfolgbarkeit. Ihr müsst von jedem eingesetzten Material die Chargennummer haben und diese so verwalten, daß ihr sie den BAugruppen ein-eindeutig zuordnen könnt.
Wenn sich also der Schweisser eine neue Rolle Draht aus dem Lager holt, muss er das aufschreiben und die Teile müssen so gekennzeichnet sein (z.B. über die exakte Uhrzeit der Herstellung), daß klar ist, ob es mit dem alten oder dem neuen Draht geschweisst wurde).
Wenn also Eure Kundschaft nicht aus dem illustren Kreis z.B. Flugzeugindustrie, sicherheitsrelevante Teile Auto, Hersteller von Loks und Waggons ist: Finger weg von der "großen" Rückverfolgbarkeit.
Und wenn es darum geht, die Werker gezielt nachzuschulen - das geht einfacher, schneller und effektiver, siehe oben. Die Erfassung über interne / externe Reklamation ist mit Sicherheit genauso gut und um vieles einfacher.

Grüßle
T
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Aw: Rückverfolgbarkeit 27 Dez 2011 14:32 #12535

Hallo Qualit,
was bitte ist ein „normaler“, mittelständiger, Metallverarbeitender Betrieb?
Handelt es sich um tragende und/oder sicherheitsrelevante Konstruktionen?
In dem Fall gibt es dokumentierte Forderungen der Kunden, Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Schwerpunkte dürften zum Beispiel Materialzertifikate, Nachweise zur Mitarbeiterqualifikation und Abnahmeprüfungen sein.
Bei nicht sicherheitsrelevantem Teile gelten Kundenvorgaben. Sollte der Betriebsrat keine Rückverfolgbarkeit bis zum Werker zulassen helfen nur entsprechend organisierte Stichprobenprüfungen zum Nachweis der Werker- und Prozessqualifizierung. Einer Kennzeichnung mit einer anonymisierten Werkernummer sollte aber auch der Betriebsrat zustimmen können.
  • PBG
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