Hallo zusammen,
wir haben bei einem Audit eine Abweichung bekommen, weil der Auditor nicht mit unserer Vorgehensweise einverstanden war.
Wir sind ein kleines Unternehmen und haben u.a. mit Neuteilentwicklungen von Automobilteilen zu tun. Die Anforderungen sind meistens vorher noch nicht 100% klar def. Wir haben in unserem APQP eine Abfrage, dass die Bauteilerprobungen anhand der vom Kunden vorliegenden Vorderungen durchgeführt werden und dies immer in Absprache mit dem Kunden.
Gibe es irgendwo ein generelles Mindestmass für einen Erprobungsplan? Und wie sieht dieser aus?
Wir wollen ja, das unser Auditor in zukunft friedlich schlafen kann.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.