Hallo,
ich möchte gerne einmal eure Meinung zum Thema Outsourcing und Verlagerung von Prozessen auf Dienstleister wissen.
Nach meiner Interpretation der ISO/TS 16949 muss man Verlagerungen von Produtkionsprozessen (z.B. Montagen) zu externen Dienstleistern dem Kunden anzeigen. Es sei denn, man hat eine allgemeine Regelung, dass dies nur bei den Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens notwendig ist.
Die ISO/TS schreibt in 7.3.6.3 vor, dass ein vom Kunden anerkanntes Verfahren zur Produktionsprozessfreigabe haben, welches auch auf Lieferanten anzuwenden ist.
In 7.3.7 sagt die Norm, das Entwicklungsändeungen gekennzeichnet werden müssen.
In welchen Normenabschnitte wird noch auf das Thema Verlagerung von Produktionsprozessen hingewiesen? Oder interpretiere ich da zu viel in die Norm.
Zusätzlich halte ich es für jede Kundenbeziehung fahrlässig, Verlagerungen dem Kunden zu verschweigen.
Gruß
Thorsten