Hallo,
ohh, völlig falsches Pferd, auf das du uns da gesetzt hast
Es ist (bei uns) üblich, das ein 3.1 Zeugnis berechnet wird, das heißt der Kunde will die eventuellen Kosten für ein Zeugnis wissen.
Und ein Zeugnis ist dann auch Vertragsbestand, also kannst du nicht hinterher sagen können wir nicht. Aber es sollte euch ja möglich sein, das Zeugnis eures Lieferanten beizulegen. -> Nebeneffekt, ihr müßt die Chargen trennen und eine eindeutige Rückverfolgung nachweisen!
Ob ihr im Sinne der EN10204 als Händler oder Hersteller auftretet ist nicht leicht zu beantworten.
Gruß
TamTom