Hallo ,
wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Messgeräte-Hersteller oder Importeur seine Messgeräte DAkkS-(DKD) kalibrieren lassen würde, die Geräte dann auf sein Lager legt und wartet, bis ein Endanwender das Gerät mit Kalibrierschein kauft.
Ich habe diese Fragestellung mit mehreren Gesprächspartnern aus der o.g. Branche diskutiert, aber bislang haben die meisten wie folgt geantwortet:
„Das wollen unsere Kunden nicht!
Denn nach der Erst-Kalibrierung läuft das Kalibrierintervall ja schon in unserem Lager los, und wenn das Gerät wirklich beim End-Kunden ankommt, wäre ja ein Teil des Intervalls schon abgelaufen. (schlimmstenfalls also einige Monate) Der Anwender müsste sein Gerät dann früher zur Re-Kalibrierung einschicken, als wenn er ein Neu-Gerät ohne Kalibrierschein einsetzt oder auf die Konformitätsaussage verzichtet. Bei Neugeräten wird meistens kein Kalibrierzertifikat erwartet„
Ist das überall so? Bei Lehren wird das doch auch anders gemacht. Da gibt es doch eine Technik, die in ein Wachs einzugießen und die PMÜ greift nur, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, wir haben vor kurzem ca. 60 Geräte gekauft und dann kalibrieren lassen.
Einzelne Geräte waren ab Werk außerhalb der Toleranz oder ganz hart dran. Neugerät mit Kalibrierschein kann sich also schnell mal lohnen, bevor man ein Jahr lang falsche Messwerte erzeugt.
Daher meine Fragen an das Forum:
1) Gibt es tatsächlich keine bei den Auditoren allgemein anerkannte oder aus den QS Normen stammende Regel die so etwas besagt wie:
„Das Gerät ist fabrikneu und (DAkkS-) erwiesenermaßen genau. Es war noch nicht im Einsatz, sondern war in der Originalverpackung in einem dafür vorgesehenen Lager.
Das Kalibrierintervall beginnt erst mit Erfassung in der PMÜ des Anwenders“ ?
2) Wie hoch ist die Akzeptanz von: Neugerät ohne Kalibrierschein?
Meinungen dazu würden mich sehr interessieren und freu mich auf Feed-Back im Forum.
Gruß von der msbasis2