Hallo TamTom,
ich hab jetzt noch mal ganz genau nachgeschaut und kann meine Einschätzung belegen.
[=Zitate/Belege] sind ja gerade sehr aktuell

!
Bei einer DAkkS-Kalibrierung darf sehr wohl eine Prüfentscheidung getroffen wurden, allerdings nur auf Grundlage von allgemein anerkannten Normen oder ähnlichem.
[ Siehe Schrift DAkkS DKD- 5 (2010) Kap. 2.2.3. (Seite 14) ]
www.dakks.de/sites/default/files/DAkkS-D..._20101221_v1.2_0.pdf
Ich war als Besucher auf der Messe Control 2011 und habe dort gesehen, dass ein Unternehmen genauso dieses Thema dort angekündigt hat. Fragen Sie „Ihr“ Labor ab wann es das anbieten kann.
Zum Istzustand: Auch für die Prüfung nach
[ VDI/VDE/DGQ 2618 Blatt 9.1 (2006) Kap. 4.3 (Seite 12) ]
gilt, dass die Messunsicherheit im Prüfentscheid berücksichtigt werden muss, es sei denn es wurde eine „Entscheidung auf Grundlage betriebsspezifischer Regelung“ vereinbart.
Also muss doch etwas existieren, in dem „Ihr“ Kalibrierlabor von Ihnen aufgefordert wurde, beim Werkskalibrierschein andere individuelle Regeln anzuwenden. Nicht auszuschließen, dass man diese Regeln beim Audit belegen und begründen muss.
Wie zu Recht in Ihrer Eingangsfrage steht: Aufstellung, Dokumentation und Verifikation dieser individuellen Regeln machen eventuell mehr Arbeit, als einfach für alle Geräte dieses Typs die anerkannte DIN 862 anzuwenden.
Aber auch da gibt es sicherlich kein schwarz oder weiß.
Gruß von der msbasis2