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Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb
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THEMA: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb



Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 06:56 #10877

Hallo,

wir stehen wieder mal kurz vor dem nächsten Überwachungsaudit. Meine Hausaufgaben sind soweit gemacht, nur eine Sache ist noch offen - Messmittelüberwachung.

Wir sind eine kleine Unternehmensgruppen mit 3 Firmen. Zwei davon sind Händler und verdienen ihr täglich Brot mit C-Artikel-Management.

Die dritte Firma handelt und konfektioniert Justierbleche die eine Stärke von 0,05mm bis 10,0 mm aufweisen. Nun lautet meine Frage, da wir die Justierbleche nicht selbst herstellen, sondern lediglich konfektionieren (also zu Sätzen zusammenfassen), ist überhaupt eine Prüfmittelüberwachung notwendig?
Wir kontrollieren nur stichprobenartig Lieferungen mit einem nicht kalibrieten Messschieber und verwenden diesen ab und zu zur Artikelzuordnung beim Konfektionieren, wenn die Ware mal vergessen wurde eindeutig zu Kennzeichnen.
Kann ich mich in diesem Fall über eine QSV mit den jeweiligen Lieferanten retten?
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 11:42 #10885

Servus Thomas und ein Hallo hier im Forum.

Wenn ich die Frage versuche zu verstehen, dann ergibt sich mir eure Unternehmensform: Händler für Justierbleche unterschiedlicher Abmessungen.

Hier gelten natürlich die QSV mit euren Lieferanten. Dann solltest Dir mal die Frage stellen, weshalb Du ein Schätzeisen zum Prüfen verwendest? Solche Geräte haben in einem definierten Ablauf "kontrollieren stichprobenartig Lieferungen" nichts zu suchen und sollten vernichtet werden (können natürlich auch, einer gewerblichen Schule zu Übungszwecken überlassen werden).

Für definierte Abläufe in denen Messungen durchgeführt werden, sind kalibrierte Prüfmittel einzusetzen.

Alles weitere ergibt der gesunde Menschenverstand.

Grüßle
Peter
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 12:05 #10888

Richtig! Wir sind Händler für Justierbleche.

Also habe ich recht mir der QSV!
Aber wieso haben die Messschieber oder wie du Sie nennst "Schätzeisen" da nichts verloren. Ich muss ja eine Wareneingangsprüfung vornehmen und da lässt es sich, meiner Meinung nach, nicht vermeiden, die Abmessungen stichprobenartig zu kontrollieren. Oder wolltest du damit zum Ausdruck bringen, entweder stichprobenartig prüfen und Prüfmittelüberwachung installieren oder keine Stichprobenprüfung und damit auch keine Prüfmittelüberwachung?

Gruß
Thomas
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 14:07 #10890

Servus Thomas,
wenn Stichprobenprüfung, dann mit kalibriertem Messmittel.

Wenn ihr im "Fertigungsbereich" Messmittel einsetzt, dann kalibriert oder gar nicht.

Bei keinen Messmitteln: Wie weist ihr dann eure eigene Qualität nach?

Also kurz, jedes in einer Firma eingesetzte Messmittel ist zu kalibrieren.

Grüßle
Peter
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 14:39 #10891

Servus Peter,

Bei keinen Messmitteln: Wie weist ihr dann eure eigene Qualität nach?

Naja wir handeln ja mit fertig produzierten Justierblechen, deswegen war ja meine Frage ob ich das nicht über eine QSV auf den Vorlieferant abwälzen kann...

Also kurz, jedes in einer Firma eingesetzte Messmittel ist zu kalibrieren.

Wie ist den ein Messmittel definiert. Weil wie soll ich z.B. einen Meterstab kalibrieren bzw. kalibrieren lassen?
Ich habe z.B. zwei 3m Bandmaß der EG-Klasse II auf meinem Tisch liegen und die haben eine Toleranz von +/-1,1mm auf 3m, was im Bereich von "prüfen" von Größen über 10cm völlig ausreichend ist! Also ich dachte bei Prüfmittelüberwachung, diese nur alle 12 Monate visuell zu prüfen.
Ebenfalls auf meinem Schreibtisch habe ich einen extern kalibrierten Messschieber mit 0,04mm Toleranz auf 30cm, was bei zu messenden Dicken von 0,05mm problematisch ist. Hier weis ich nicht was ich machen kann...
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 27 Apr 2011 16:04 #10892

Hallo Thomas,
ein Meterstab ist "Bauart zugelassen". Mir ist nicht bekannt, dass solche Dinger kalibriert werden.

Immer misst man mit dem Faktor -10. Damit meine ich, wenn die Genauigkeit bei +/- 1 cm ist wird mit einem Messmittel gemessen das 0,1 cm misst, also der Messschieber.

In Deinem Fall (0,04) ist wohl eine Messschraube angesagt.

Ein Maßband unterliegt, soweit ich weiß auch der "Bauart Zulassung".

Ich bin jedoch kein Messknecht noch kenn ich mich genauer mit der MSA aus. Allerdings sind Deine Anforderungen derart, dass ich mich traue zu Antworten.

Noch einmal: Jedes Gerät, das im Betrieb für einen definierten Ablauf der Maßkontrolle benutzt wird, ist zu kalibrieren.

Eigentlich logisch, denn wie kannst Du denn dann wissen ab wann Du falsch gemessen hast. In Deinem Fall eher geschätzt hast. Nimm das Ding nicht auf die leichte Schulter. Warum? Ihr wärt nicht der erste Betrieb der an der MSA scheitert.

Noch einmal: Lass die unkalibrierten Scheinmessgeräte aus dem Betrieb verschwinden.

Grüßle
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Letzte Änderung: 28 Apr 2011 08:44 von pefiULM. Begründung: Warum und weiteres hinzu

Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 28 Apr 2011 09:31 #10893

Danke für deine Hilfe Peter!

Bügelmessschraube mit Anzeige 0,001mm , Kalibrierung und Lasergravur habe ich heute bestellt.

Was bedeutet "Bauart zugelassen"? Beudetet dass ich diese Messmittel nicht kalibrieren muss/kann?
Eigentlich beschreibt ja die EG-Gaunigkeitsklasse die Toleranz. Beispiel: Bei 3m-Bandmaß mit Genauigkeitsklasse II = +/- 1,1mm auf 3m. Hiermit werden auch nur Produkte gemessen die über 1m lang sind und da wäre diese Genauigkeit völlig ausreichend. Der Hersteller gibt ja auf den Meterstäben bzw. Bandmaßen an, dass diese der Genauigkeitsklasse entsprechen. Ich bin deshalb der Meinung, dass ich hier diese Messmittel nur regelmäßig visuell prüfen muss und kann.
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Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 28 Apr 2011 09:58 #10894

Hallo Thomas,

neben dem Nennmaß ist immer die Toleranz entscheidend. Sicherlich kann man sagen: "Ich hab hier Meterware, dann nehm ich mal einen Meterstab (oder auch umgangssprachlich Zollstock)" Doch dann kommt die Toleranz ins Spiel.

Aus diesem Grund würde ich bei allen Maßen, die irgendwie toleriert sind, von Meterstäben oder Bandmaßen die Finger lassen. Denn: das messtechnische Grundprinzip sagt aus: Verhältnis von Auflösung zu Toleranz beträgt 1 zu 20.

Hast du also eine Auflösung von 1 mm (typisch für oben genannte Prüfmittel), dann ist die kleinste zulässige Toleranz 20 mm. Da kann die Genauigkeitsklasse noch so viel aussagen.

Wenn es natürlich um nicht tolerierte Maße geht, kann man diese Prüfmittel sehrwohl einsetzen. Nicht tolerierte Maße sind demzufolge auch keine Funktionsmaße oder produktkritisch, sodass diese Prüfmittel keiner Überwachung unterzogen werden.

Beispiel: Justierbleche von 0,05 mm Stärke (deine Vorgabe), die konfektioniert werden. Wenn man mal annimmt, dass jede Messung um 0,005 mm vom Nennwert abweicht weil das Messgerät nicht kalibiert ist (alle Werte größer oder kleiner als Ist-Wert), dann hast du bei zehn Blechen ein Blech mehr oder weniger. Freut sich der Kunde sicherlich nur bei einem Blech mehr

Beste Grüße
Chris
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Letzte Änderung: 28 Apr 2011 11:28 von ChrisCross. Begründung: Wert korrigiert

Aw: Messmittel- / Prüfmittelüberwachung bei Händler üb 02 Mai 2011 13:49 #10914

Meterstab und Maßband müssen m.W.n. nicht kalibriert werden.

Allerdings, wie bereits beschrieben, alle anderen Messmittel:

- Winkel
- Messschieber
- Bügelmesschrauben
- usw.

Auch sollte man sich überlegen, ob die Messmitel für diesen Zweck geeignet sind (-> MSA).

Wir haben z.B. Bauteile mit Längen von 500 - 3000 mm mit Toleranzen ± 1 mm.
Hierfür haben wir verschiedene Messmittel, Messschieber 500/1000/1500/2000mm (alle kalibriert ).
Bei der 3m Variante wird demnächst eine Lehre zum Einsatz kommen.

Evtl. wäre ja auch eine Lehrenprüfung für euch interessant.
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Letzte Änderung: 02 Mai 2011 13:50 von Seppel.
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